Bundestag beschliesst Gesetzesänderung: Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen – außer für S-Pedelecs

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Re: Bundestag beschliesst Gesetzesänderung: Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen – außer für S-Pedelecs
Was meinst du mit Auswirkung auf AG? Die Leasingrate wird ja einfach wie ein Barabzug vom Lohn abgezogen - mir ist es als AG daher (finanziell) egal, ob sich jemand dafür entscheidet. Andere Vorteile sind ja offensichtlich.
 
Geht mir eher darum das es viele Arbeitgeber gibt, die das Thema Jobrad gar nicht erst unterstützen. So wie mein aktueller... Wäre also schön wenn es für die AG auch Anreize gibt, damit das Thema für alle nutzbar wird...
 
Bei uns wird recht viel unterstützt. Lebensversicherung, Bausparvertrag etc...
Aber das Thema Jobrad ist denen zu umständlich.
Ich denke das hat auch was mit den Wartungen zu tun etc, und die haben von der Materie halt mal null Ahnung.
 
Bei uns (Konzern) wurde erst ein Projekt aufgesetzt, weil man eine maßgeschneiderte Lösung und nicht z.B. Jobrad wollte. Nach ca. 1 Jahr wurde das Ganze abgesagt. Begründung war u.a. dass die IGM das ganze nicht unterstütz: Entgeltumwandlung vom Tarifentgelt widerspricht dem Tarifvertragsgesetz. Hier nachzulesen: https://igmetall-meo.de/aktuell/a/2...beitgeber-leasen-Die-Vor-oder-Nachteile..html
Yeapp die IGM stellt sich hier etwas quer, wir sind aber noch in Verhandlungen. Der AG möchte aber auch keinen Mehraufwand wegen dem Thema.
 
Auch der TVöD sieht keine Entgeltumwandlung vor und Verdi sperrt sich. Das ist zwar gegen die Interessen der Arbeitnehmer, aber der Gewerkschaftschef Bsirske ist zwar ein Grüner, aber gerüchteweise wohl eher ein ausgesprochener Automann.

Daher bieten alle öffentlichen Arbeitgeber kein Leasing an (obwohl einige kommunale Unternehmen es mittlerweile machen und es bewußt auf einen Streit mit Verdi anlegen, da ihnen die Mitarbeiter wichtiger sind, letztendlich auch damit sie als AG attraktiv sind). Verdi ist halt wie die meisten Gewerkschaften aktuell leider nicht mehr zukunftsorientiert, sondern auch in ihrer eigenen „Filterblase“ unterwegs. Damit haben die öffentlichen AG einen massiven Wettbewerbsnachteil und können keine attraktiven Leistungspakete für die AN schnüren (und nein, es geht nicht um Gehaltssenkungen, ganz im Gegenteil, aber das geht mit Verdi und oftmals den Personalräten nicht).

Aber eigentlich ist das ganz gut, die Nachfrage nach eBikes würde sonst noch mehr explodieren und die Dinger würden noch teurer :-(
 
Komisch. Ich kenne mehrere Konzerne im IGM-Tarif die Jobrad anbieten.

Mein Konzern zahlt nach IGM-Tarif und bietet Jobrad an. Ist aber maximal unattraktiv gestaltet, weil nur außertarifliche Sonderzahlungen für Entgeltumwandlung in Frage kommen (wie schon geschrieben aufgrund des Tarifvertrages). Bei unserem Standort wäre die außertarifliche Sonderzahlung lediglich die erfolgsorientierte Prämie, die ist aber so mickrig (wenn das Geschäftsjahr schlecht läuft, gibt es noch weniger als in guten Jahren) das man als Durchschnittsverdiener kein höherpreisiges Fahrrad oder eBike rentabel geleast bekommt. Aufgrund dem Kleingedruckten (z.B. Vollkaskopflicht, jederzeit ändernde Bedingungen bzw. Rechtslage was den Abkauf nach Leasingende betrifft) ist Leasing für mich aktuell uninteressant. Meine Kollegen die das trotzdem Nutzen, machen es eigentlich damit sie ein teures Rad abstottern können. Die Kollegen behaupten zwar auch das unterm Strich ein Rabatt drin ist, den sie auf "normalem" Weg nicht bekommen hätten. Aber das ist in meinen Augen nur Schönrederei...
 
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Heute von der Personalabteilung erhalten...

Mögliche Gesetzesänderung, von der Sie bei Vertragsabschluss ab 01/2019 profitieren könnten
Wir freuen uns, dass Diensträder voraussichtlich unter die geplante Förderung von E-Dienstfahrzeugen fallen sollen. Es gibt aktuell zwei Vorschläge, die auf Bundesebene diskutiert und geprüft werden (Besteuerung geleaster Dienstfahrräder i.H.v. 0,5 % und „0 %-Besteuerung“). Durch eine Reduzierung des geldwerten Vorteils ergäbe sich ein zusätzlicher Steuervorteil, von dem Sie bei Vertragsabschluß ab Januar 2019 profitieren könnten. Beschlossen oder entschieden ist noch nichts und uns liegt leider auch noch kein Termin vor, an dem eine Entscheidung getroffen wird. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte frühestens zum 01.01.2019 in Kraft treten. Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell bei Vertragsabschluss vor Änderung der Steuergesetzgebung auch rückwirkend nicht von diesem Vorteil profitieren können. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewusst zu wählen.
 
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