So stehts auf der Cube Seite:
Ja, unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Eine Nutzung im Anhängerbetrieb ist unter folgenden Kriterien ausgeschlossen:
Fahrräder ohne und mit elektromotorischer Unterstützung (Pedelecs)
• Modelljahr 2018 und älter
• mit Carbongabel
• mit Vollcarbonrahmen
• mit Carbon Hinterbau
• mit verstellbaren Ausfallenden für Nabenschaltung, Riemenantrieb, etc.
• Rennräder, Gravel- und Cyclocross-Räder
• Kinder- und Jugendfahrräder
• Alle Fahrräder ohne elektromotorische Unterstützung mit Hinterradfederung
• S-Pedelecs (45km/h)
Eine Nutzung im Anhängerbetrieb ist unter folgenden Kriterien möglich:
• Mountainbikes vollgefedert/fullsuspension, elektromotorisch unterstützt (Pedelec) mit Alu Hinterbau ab Modelljahr 2020.
• Es ist ausschließlich das Originalsystem des Anhängerherstellers (Steckachse/Schnellspanner mit Kupplung) zu verwenden.
• Die Klemmung an Rahmenrohren oder Komponenten (Sattelstütze, Gepäckträger, etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt.
• Stützlast muss zwischen minimal 2kg und maximal 8 kg betragen und muss bei Angabe einer Gepäckträgerlast von dieser abgezogen werden (siehe FAQ maximale Systemgewichte).
• Das maximal zulässige Systemgewicht im Anhängerbetrieb darf höchstens 180kg betragen und unter Berücksichtigung des Systemgewichtes ohne Anhänger.
• Die maximale Anhängelast darf für Modelljahr 2019 25kg und ab Modelljahr 2020 60kg, nicht überschreiten.
• Zusätzlich müssen die Vorgaben des Anhängerherstellers beachtet werden.
• Maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb sind 25km/h.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass sich bei der Verwendung von Hinterbauständern, Schutzblechen, Gepäckträgern, sowie Fahrradanhängern der Einsatzbereich des Modells immer auf Einsatzkategorie 2 verändert.
Achtung: Im Anhängerbetrieb muss mit erhöhtem Verschleiß, vor allem an
Bremsen (Scheiben und Beläge), Hinterbaulagern, Gabelführungen und Laufrädern/Naben gerechnet werden.
Achtung: Das Brems- und Fahrverhalten wird im Anhängerbetrieb negativ beeinflusst!