Auch die Mavic Mini muss registriert werden sonst beschränkt sich die Reichweite auf 30m Höhe und 50m Weite.
Und sie ist trotz ihrer 249g in keinster Weise als Spielzeug klassifiziert.
Klartext:
Mit EU-Verordnung ab Juli 2020:
Drohnen der Klasse C0 dürfen über einzelne unbeteiligte Personen fliegen. Weiterhin besteht für C0-Drohnen keine Pflicht, ein System zur Fernidentifikation verbaut zu haben.
Sind C0-klassifizierte Drohnen zusätzlich als Spielzeug klassifiziert, besteht für den Betrieb kein Mindestalter, es ist keine Registrierung erforderlich, und die Pflicht für den Online Test entfällt. Aktuell ist die Mavic Mini aber weder in C0 klassifiziert, noch ist sie ein Spielzeug.
Bedeutet, dass man sich als Fernpilot einer Mavic Mini ab 01.07.2020 sehr wohl registrieren müssen wird und mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Zudem wird es ebenfalls spätestens ab 01.07.2020 eine neue LuftVO geben, mit neu gestalteten §§ 21a und 21b, was bedeutet, dass u.a. die Betriebsverbote hinsichtlich der Gebiete neu definiert werden (siehe Artikel 15 EU-Verordnung).
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Unter Berücksichtigung all dieser Fakten ist die Mavic Mini reine Geldverschwendung. Man kann sich gleich was gescheites kaufen.