Das Beispiel ist eine Antwort auf tib. Dieses Beispiel - in dem ab b.) der Richter involviert ist - sollte tib lediglich aufzeigen, wieviel Schritte nötig sind, damit es überhaupt zu einem Gerichtsurteil kommt, und somit erklären wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, Gerichtsurteile über getunte Pedelecs zu finden, da erstens kaum Jemand so blöd ist, und aufs Äußerste geht, wenn die Schuldfrage von vornherein klar ist, und dass auch seltenst - wie bei den vielen anderen Tuningurteilen - ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel sind solche Urteile zudem Einzelfallentscheidungen. Und man muss froh sein, dass es bisher noch kein Urteil von öffentlichem Interesse gibt.
Halbwissen besteht immer auf allen Seiten... ...bis zur Urteilsverkündung. Dann weiß man es. Bei jedem Beispiel, das hier - egal von wem genannt wird- und das Jeder oft nach seinen Erfahrungen und Recherchen kund tut, gilt letztlich die alte Juristenweisheit: "...es kommt darauf an..."
Also kurz: Der Weg zu einem verlinkbarem Pedelectuninggerichtsurteil ist sehr lang, weshalb es da für den Laien kaum möglich sein wird etwas zu finden.