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Wie ich bereits in einem meiner ersten Posts schrieb ist Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt nur bei über 45 km/h ohne Klasse B (M) möglich. Somit keine Straftat.


Die einzige Möglichkeit bleibt §6 PflvG was ich auch schon nannte. Die Begründung, dass es kein Kraftfahrzeug ist ist natürlich ohne Tuning richtig, deshalb könnte auch hier Spielraum vorhanden sein.


Welche Farbe hat der Himmel?
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