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"Da das Rad mit 1.500 W Leistung nicht legal im deutschen Straßenverkehr bewegt werden darf, ist es hierzulande nicht wirklich interessant."


Wenn ihr nicht wirklich was von der Materie versteht, dann stellt solche Bikes doch gar nicht erst vor!

Die Leistung ist nicht das Kriterium für den Einsatz im Straßenverkehr sondern die Zulassung.

Das Bike wäre als EBike bei Erfüllung der Zulassungskriterien problemlos im Straßenverkehr zu bewegen. Es müsste, um mit kleinem Versicherungskennzeichen bewegt werden zu könne, auf 45km/h begrenzt werden und dann wäre es Ideal für den Pendelbetrieb zur Arbeit.


Welche Farbe hat der Himmel?
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