Wann die gewerbliche Nutzung von Drohnen beginnt und die private Nutzung endet, ist umstritten. Es gibt jedoch einige Anhaltspunkte, die – anders als in anderen Bereichen – nicht nur von der Gewinnabsicht abhängen. Unter der privaten Nutzung von Drohnen, also Multicoptern mit Kamera, verstehen die Landesluftfahrtbehörden in der Regel, wenn die Aufnahmen für private Zwecke genutzt werden. Das heißt, mit privaten Drohnen können die Hobbypilotinnen und -piloten nur Fotos für eigene Zwecke machen, die sie zum Beispiel in Fotoalben aufbewahren oder auf dem Computer abspeichern. Ist das der Fall, sprechen die Behörden von Flugmodellen.
Sobald Dritte Zugriff auf die Bilder erhalten, z.B. auf YouTube, dann ist nicht mehr von einer privaten, sondern einer gewerblichen Nutzung die Rede. Die Drohne wird zum unbemannten Luftfahrtsystem, obwohl sich am Gerät, an den Bildern und am ursprünglichen Aufnahmegrund nichts geändert hat. Hierfür wird eine
Aufstiegsgenehmigung benötigt. Ob das im konkreten Fall greift, sollten Privatleute deshalb mit der jeweiligen Landesluftfahrbehörde abklären.