Licht am Fahrrad: Die aktuellen Regeln der StVZO

Traurig, wenn ein Thema immer wieder Jahr für Jahr bemüht werden muss. Wenn es dämmert, oder dunkel ist (auch tagsüber in den Tunneln am Gardasee oder sonst wo) gehört immer eine Beleuchtung ans Rad, auch wenn das Bike dann 150 Gramm schwerer wird, oder es nicht optisch zum Renner passt. Bin mehrmals im Jahr zum Radeln in der Gardasee Region, sehe immer noch zu viele Dumme komplett ohne Licht die Tunnel durchfahren somit jedes Jahr tödliche Unfälle. Gerade bei den eBikes ist noch immer nicht bei allen Marken eine integriert Lösung wie z.B Monkey Link Anschuss Standard. Habe gerade mein Rotwild RX 750 Pro gegen Ghost Path Asket Pro eingetauscht, muss jetzt wieder die Klemm Alternativen von Lupine RL mit Bremslichtfunktion, Knog ohne Zulassung, aber hell vorn anbasteln.
Nervig ist aber immer noch die immer veraltete StVZO, die den technischen Fortschritt nicht direkt im Gesetzestext einbezieht.
Beispiel: Meine eThirteen TRS Carbon Laufräder sind ab Hersteller mit reflektierenden großen Marken Decals versehen, die Reifen haben aber keine Reflexstreifen. Zusätzlich ist 3M Reflektionsfolie in Rahmenfarbe am Rahmen, Gabel (tagsüber unsichtbar) angebracht. Die minimalistischen Crankbrother Klicker haben keine Reflektoren, aber alle meine Radschuhe. Mit den zusätzlichen Leuchten v/h bin ich im Dunkeln sicher nicht zu übersehen, aber fahre trotzdem nicht StVZO konform. Beim Unfall spielt das aber schon eine große Rolle. Klar muss HW zertifiziert werden, aber die StVZO, wie so viele andere Gesetzte, ist handwerklich einfach schlecht gemacht.
 
Danke für den Artikel ... schön, mal eine Zusammenfassung dieses etwas unübersichtlichen Themas zu haben 👍.
 
Danke für den Artikel ... schön, mal eine Zusammenfassung dieses etwas unübersichtlichen Themas zu haben 👍.
 
Und wie schaut's mit Pedalreflektoren aus? Die werden im Artikel gar nicht erwähnt...
Rein von der Vorschrift her dürfte man sich ohne bei Dunkelheit nicht im öffentlichen Verkehr bewegen.
Wie das bei einer Kontrolle gehandhabt wird, liegt sicher auch im Ermessen der Kontrollierenden. Ich bin bisher bei jeglichen Kontrollen mit der Devise, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, immer gut gefahren.
 
Ich hab an meine neuen PNW Pedale 3M Reflektorfolie dran gemacht. Denn haltbare Reflektoren die man universell ohne Schrauben an Pedale dran machen kann gibt's scheinbar eh nicht. Die Folie hat zwar nicht das geforderte E-Zeichen, aber die reflektiert prima. Evtl komme ich damit davon wenn mich mal wer anhält und auf der Straße werde ich auch einigermaßen gut damit gesehen denke ich.
 
Ich fahre immer mit Licht - auch am Tag... Meine Frontleuchte hat Tagfahr-/Abblend- und Fernlicht. Damit bin ich in jeder Situation sichtbar und kann auch selber besser bei Dunkelheit (genügt ja schon eine längere Unterführung) sehen.
Ja, natürlich habe ich meinen Scheinwerfer wie in der Anleitung dessen entsprechend eingestellt um niemanden zu blenden.
Das mit der Stoplichtfunktion (nicht erlaubt) ist mir allerdings neu. Trägt doch zur Sicherheit bei (werde vom hinterherfahrenden zeitgerecht wahrgenommen, dass ich halte, ohne ein Handzeichen geben zu müssen). Warum daher nicht erlaubt?
 
Ich hab an meine neuen PNW Pedale 3M Reflektorfolie dran gemacht. Denn haltbare Reflektoren die man universell ohne Schrauben an Pedale dran machen kann gibt's scheinbar eh nicht. Die Folie hat zwar nicht das geforderte E-Zeichen, aber die reflektiert prima. Evtl komme ich damit davon wenn mich mal wer anhält und auf der Straße werde ich auch einigermaßen gut damit gesehen denke ich.
Habe ich bei meinen CB Stamp 3 auch, schmale Streifen aufgeklebt, etwas mit dem Heißluftgebläse angewärmt, hält prima und reflektiert mindestens genauso gut wie die gelben Katzenaugen.
 
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