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Grundsätzlich hat der Eigentümer das Recht zu bestimmen, wer seinen Feldweg betreten darf (oder auch nicht).

Ein Verbot muss durch eine entsprechende Ausschilderung signalisiert sein, die jederzeit gut sichtbar ist (hat er offenbar getan)


Insbesondere Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner sein Geschäft auf den Wegen oder Flächen verrichten lassen. geraten gleich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Insofern ist es nicht zielführend, die Verbotstafel zu ignorieren und seine eigenen Gesetze machen zu wollen, indem ein Hundehalter meint, wann und so oft er will, den privaten Feldweg zu betreten.


Anmerkung:

Das ist kurz gesagt der rechtliche Sachverhalt (ohne die genauen Umstände vor Ort zu kennen) und spiegelt nicht unbedingt meine persönliche Ansicht zum Vorfall wieder


Was von Socke, Bibliothek, Kuchen oder gelb ist eine Farbe?
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