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Aber ich bin verwirrt, gilt dies auch für Fahrräder?

Es liest sich so als ob dieses Gesetz nur für die Forstwirtschaft gelten würde.

Normal müsste das ja nochmals deklariert sein, sowie die 2m für Fahrräder.


Edit: Es wird ja auch in Punkt 2 von Fahrzeugen gesprochen. Nicht von Rädern/Pedelecs.

Mit einer Genehmigung gegen aufpreis dürfte ich diese Wege mit meinem Auto nutzen bis max 30Kmh. So verstehe ich es zumindest.


Wer baut keinen E-Bike Antrieb: Bosch, Shimano oder Volkswagen
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