Die Frage an sich ist ja, ob es dein erstes E-Bike ist oder du bereits Erfahrungen damit hast. Bei einer Onlinebestellung kannst du keine Probefahrt machen und gucken, was am besten zu dir passt. Aber du hast natürlich bei dieser, unabhängig vom Leasing, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Bzgl. der "Probleme" ist natürlich der Händler, wo du das Fahrrad erworben hast dein erster Ansprechparnter. Service und Inspektionen kannst du normalerweise unabhängig davon bei einem Servicepartner deiner Wahl machen lassen, welcher aber ein Kooperationspartner der Leasinggesellschaft sein muss.
Der Nachteil hier kann jedoch sein, dass nicht jeder Händler Fahrräder repariert, die nicht dort erworben wurden. Mein Händler vor Ort z.B. nimmt zwar "fremd" erworbene Räder an, hat dafür aber eine andere Preismatrix bei den Servicepreisen. Ersatzteile bleiben gleich.
Ich habe letztendlich auch den Kauf eines regionalen, kleinen Anbieters in Anspruch genommen, wo das Fahrrad regulär zur UVP verkauft wurde. Da die Leasinggesellschaft aber keine Provision vom Händler verlangt hat, konnte ich ganz normal handeln und habe einen sehr guten Preis für dieses bekommen.
Du darfst auch nicht vergessen, dass kleinere Händler beim Einkauf nicht die Konditionen erhalten, wie Großhändler.