Werkstatt: Licht ans E-Bike bauen? Hier gibt's die Anleitung.

Im Winter werden die Tage immer kürzer und es bleibt nur wenig Zeit für eine Feierabendrunde bei Tageslicht. Wir wollen aber nicht darauf verzichten, mit unserem E-Bike zu fahren. Warum nicht ein Licht montieren, welches direkt vom Akku gespeist wird? Wir haben mit der Hilfe von Light & Motion an unserem E-Bike Licht montiert und für euch dokumentiert. Hier gibt's die Anleitung:


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Ich habe die Komponenten nicht neher benannt und auch nicht behauptet.
Aber in dem Thema beziehen wir uns auf das Licht und Motormanagment, das gleiche wäre auch bei Bremse und andere Antriebskomponenten. Es gibt halt immer Geschickte und Gesandte.
Zu wechen der beiden du hegörst kann ich nicht sagen, aber wenn du auf den Pinsel fliegst weil die Griffe nicht richtig verschraubt sind, hast du ja nun auch keine Garantie.
 
Daß Folgeschäden durch unsachgemäßer Montage, unpassenden Komponenten etc. von der Garantie ausgeschlossen sind, dürfte klar sein.
Aber warum soll durch Anbau einer anderen Bremse z.B. die Garantie vom Tretlager ausgeschlossen werden?

Wir haben noch nicht über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung debattiert. ;)

Ich habe die Komponenten nicht neher benannt und auch nicht behauptet.
Dann sag uns bitte, für welche Komponenten es zutrifft und für welche nicht und auch warum.
 
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Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung i.d.R. des Herstellers, dennoch darf es nicht beliebig verweigert werden.
Ein Richter wird sich ganz genau erklären lassen, warum z.B. ein PKW Hersteller bei Getriebeschaden die Garantieabwicklung verweigert, nur weil ein Aktivkohlefilter für die Klímaanlage nicht enstprechend Serviceplan getauscht wurde.
Ganz anders schaut die Sache natürlich aus, wenn der Hersteller einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Modifikation\Umbau\Wasauchimmer und Schaden herstellen kann...
 
@FrankoniaTrails - deine Einwände sind gut und sicher geben sie manchmal gewisse Denkanstöße, verleiten zum Schmunzeln oder aber - dies leider sehr oft - zum Augenverdrehen. Der Ton macht die Musik, das hat dir deine Oma oder dein Grundschullehrer bestimmt schon beigebracht.

man merkt das Du kein waschechter Franke bist!
So sind wir richtigen Franken nun mal ... Leute die sich gesellschaftlich nicht verbiegen lassen.

Und auch so können wir sein :biggrin: :cool:
https://www.mopo.de/news/panorama/-...--gans-hing-mit-botschaft-am-brunnen-29394582

Nun wünsche ich Dir noch viel Spass beim Augenverdrehen, aber aufpassen nicht das Du nur noch schielst.
 
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Thema Garantie:

Ich habe bei einem Hersteller nachgefragt

Nenne uns doch den Namen des Hersteller damit wir deine Aussage verifizieren können. Ohne diesen benannt zu haben ist deine Aussage völlig wertlos.

Ich wette, da kommt nichts deinerseits weil es nur eine in den Raum geworfene allgemein gehaltene Aussage ist um die Diskussion am laufen zu halten.

Ich habe bei einem Hersteller nachgefragt ist wie "ich habe einen Pups gelassen".
 
Thema Garantie:

Ich habe bei einem Hersteller nachgefragt, was in Sachen Garantie ist, wenn man ein Licht direkt am Motor anschließt und bekam folgende Antwort:
"Nein, die Garantie bleibt in vollem Umfang erhalten. Der Fachhändler muss nur den Lichtausgang freischalten."

Wir sollten sachlich bleiben!
Genau!
Ich werde auch bei Bosch nachfragen, um von dort eine Informationen diesbezüglich zu bekommen.

Also mir haben sie innerhalb von einem Tag geantwortet, Weihnachten ist schon längst um. Soviel mal zu den Versprechungen und der Sachlichkeit.

bosch.png


Und die Frage noch dazu.

boschfrage.png



Dieser Beitrag stellt weder Trollerei dar noch irgendwelche anderen Beleidigungen. Er ist eine Feststellung der Tatsachen.
 
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Also nimmt der Händler den Deckel ab, steckt eine botch-approved Leuchtanlage ein, schaltet diese über eine botch-approved software frei und hält dann die Hand auf. Welcome to the botch matrix, where only approved parts and service are acceptable. Machst du was selber, bist du draußen. Und von da draußen ist nicht leicht an Ersatzteile zu kommen.:evilsmile:
Na ja, was solls, die Meisten hier im Forum kennen das ja nicht anders...
 
Lieber Frankonia Trails, danke fürs posten der Antwort von Bosch!
Entgegen deiner Einschätzung beweist sie aber nicht deine Behauptung, die Installation einer Lichtanlage führe zwingend zu einem Ausschluss der Gewährleistung!
Das juristisch magische Wort ist „können“! Natürlich kann Bosch die Gewährleistung ausschließen, wenn sie dir nachweisen können, grob fahrlässig vorgegangen zu sein. Aber nur dann! Sollte dem nicht so sein, dann haben sie gemäß der einschlägigen Paragraphen im BGB keine Möglichkeit dazu.
Das ändert sich nur, wenn es sich um Garantieleistungen handelt, denn die sind völlig frei vom Verkäufer/Hersteller/Vertragspartner wählbar.
Bei der Gewährleistung handelt es sich aber um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die dem BGB unterliegt.
Solltest du mir nicht glauben, dann fragt einen Rechtsanwalt deines Vertrauens oder die nächste Verbraucherberatung.
 
Ich sehe es, wie @HeidesandNord:
mit "könnte"\vielleicht\möglicherweise\u.U.\kommt darauf an\usw. hätten sie auch gleich "Keine Ahnung" oder "Sag' ich nicht" antworten können :-)
Keine eindeutige Aussage, einfach nur ausgewichen. Ist aber auch nachvollziehbar, da die Fragestellung auch nur wischi-waschi Gewährleistung allgemein ohne Schilderung etwas Kokretes war.
Gewährleistung für mechanische Schäden am Antrieb?
Gewährleistung für vom Licht-Ausgang abhängigen elktr. Bauelemente?
Zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte und Entfernen der Plastikabdeckung kann nicht entscheidend sein,
das nickt kein Richter ab.

Was Prüfen der Licht-Freischaltung betrrifft:
Leuchte "Licht an" und Scheinwerfer-Symbol in der Anzage, auch wenn es noch nicht freigeschaltet ist?
 
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