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Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung i.d.R. des Herstellers, dennoch darf es nicht beliebig verweigert werden.

Ein Richter wird sich ganz genau erklären lassen, warum z.B. ein PKW Hersteller bei Getriebeschaden die Garantieabwicklung verweigert, nur weil ein Aktivkohlefilter für die Klímaanlage nicht enstprechend Serviceplan getauscht wurde.

Ganz anders schaut die Sache natürlich aus, wenn der Hersteller einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Modifikation\Umbau\Wasauchimmer und Schaden herstellen kann...


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