MTB-Event im Naturschutzgebiet 3 Monate Bewährung und 65.000 € Strafe für Veranstalter

Eine Geldstrafe von 65.000 € und drei Monate Haft auf Bewährung – dazu wurde der Veranstalter eines Events im französischen Naturschutzgebiet Contamines-Montjoie verurteilt. Dabei sollen neben Schäden an der Flora auch fehlende Genehmigungen ursächlich gewesen sein.
Titelbild

Bei der Veranstaltung handelt es sich um die e-Tour du Mont Blanc, das Hauptrennen des Verbier E-Bike Festivals in 2020. Vom 13. bis 16. August 2020 führte die Tour unter anderem durch das französische Naturschutzgebiet Contamines-Montjoie in Haute-Savoie. Dabei wurden auch zwei geschützte Torfmoore durchfahren, die die seltene und fleischfressenden Droséra (Sonnentau) beheimateten. Ebendiese soll erheblich durch das Rennen geschädigt worden sein.

Aber auch die Markierungen an den Bäumen sorgten für Ärger. Diese ließen sich zum Teil nicht mehr entfernen. Zudem wurde bei der zuständigen Präfektur keine Genehmigung für das Event eingeholt. Auch, dass das Rennen ohne die dann notwendige Organisation an einem Wochenende mit einem hohen Besucheraufkommen durch Wanderer abgehalten wurde, war ein Streitpunkt des Gerichtsurteils.

Der Geschäftsführer der Veranstaltung, Nicholas Hale-Wood, wurde von einem Gericht in Bonneville im November 2022 zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 1000 € und einer zivilrechtlichen Geldstrafe von 15.000 € verurteilt. Der Verein hinter der Veranstaltung wurde zudem zu einer Strafe von 50.000 € verurteilt. Das Fehlverhalten wird derweil von den Verantwortlichen eingestanden, nicht aber die Höhe der Strafe, weswegen der Hale-Wood und der Verein derzeit in Berufung gehen.

Was sagt ihr zur Strafe gegen den Veranstalter?

6 Kommentare

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  1. Ein kommerzielles Rennen in freier Natur ohne die notwendigen Genemigungen und dann noch durch ein Naturschutzgebiert. Keine Gnade.

  2. Wie kann es denn überhaupt unbemerkt zu einer VA in diesen Gefilden kommen?
    Hier springt das OA stellenweise sofort im Dreieck, wenn das Radio im Biergarten ( öffentliche VA ) zu laut ist.

  3. Wie kann es denn überhaupt unbemerkt zu einer VA in diesen Gefilden kommen?
    Hier springt das OA stellenweise sofort im Dreieck, wenn das Radio im Biergarten ( öffentliche VA ) zu laut ist.
    Das hat mich auch grundsätzlich total irritiert das es bei der Größenordnung überhaupt ohne Genehmigung durchgeführt werden konnte. Zusätzlich ist der Veranstalter ja wohl sehr bekannt und hat schon sehr viele Events durchgeführt, deshalb scheint es mir total seltsam das er das diesmal " vergessen " hat . Kann mir da keinen sinnvollen Reim drauf machen.
  4. Zusätzlich ist der Veranstalter ja wohl sehr bekannt und hat schon sehr viele Events durchgeführt, deshalb scheint es mir total seltsam das er das diesmal " vergessen " hat . Kann mir da keinen sinnvollen Reim drauf machen.

    Da bist Du auf der richtigen Spur.

    Rote Pfeile auf Bäume sprayen war dumm, abwaschbare Kalkfarbe oder Trassierband hätte es auch getan. Und wenn acht (8) Velofahrer 15m neben der Steecke Fahren ist das nicht anders als wen Wanderer das tun.

    Im Urteil ist auch ein einjähriges Landesweites Veranstaltungsverbot enthalten. Damit hat der Dorfrichter seine Kompentenzen im zentralsitischen Frankreich deutlich überschritten.

    Es ist eher so, dass das Urteil auf einem allgemeinen Hass gegen Velofahrer auf Wanderwegen gründet.

    Das erwähnte Naturschutzgebiet liegt an der Grenze zu Italien und auf der logischen Route einer Mont Blanc Umrundung. Bin gespannt, wo die nächste Route liegen wird.
  5. Ich finds angemessen. Große Veranstaltung, große Verantwortung.
    Und da muss der Veranstalter dafür Sorge tragen das sowas nicht passiert.
    Die angemahnten Taten wurden wahrscheinlich bagatellisiert und hingenommen. "Wird sich schon keiner beschweren."
    Anders könnt ich es mir nicht erklären.

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