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Bundesrat beschliesst Neuregelungen zu E-Bikes

Am Freitag, den 10. März 2017, hat der Deutsche Bundesrat die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Unzählige Verhandlungen und Vorgespräche gingen dieser Verordnung voraus und dank diverser Erweiterungen entspricht das neue Papier jetzt den Anforderungen und dem Stand der Technik.

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Fahrräder und E-Bikes (bis 25 km/h) wurden rechtlich gleichgestellt, dabei spielt es keine Rolle, ob das E-Bike über eine Anfahrhilfe verfügt oder nicht. Darüber hinaus wurden erhebliche Änderungen in Bezug auf die Fahrradbeleuchtung vorgenommen. Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht sind zusätzliche Funktionen die nach in der neuen Verordnung verankert wurden und bei allen Fahrradlampen und Rückleuchten zukünftig zulässig sind. Des weiteren dürfen mehrspurige Fahrräder, Lastenräder beispielsweise, bei denen ein Richtungswechsel durch ein Handzeichen ganz oder teilweise verdeckt wird, mit einem Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet werden. Und Schlussendlich wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen.

Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV, sagt dazu:

Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen.

Weitere Informationen findest du beim Zweirad-Industrie-Verband e.V. oder direkt im Beschluss des Bundesrates.


Info: Pressemitteilung
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