Achtung! – Bundesweite Kontrollen an E-Bikes heute Was wird kontrolliert?

Aufpassen! Denn heute gilt besondere Vorsicht für alle Verkehrsteilnehmer: Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags „sicher.mobil.leben“ kontrolliert die Polizei heute verstärkt Autos sowie Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter. Was bei den Verkehrskontrollen überprüft wird und welche möglichen Strafen drohen, erfährst du hier.
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Verkehrskontrollen für mehr „Achtsamkeit im Straßenverkehr“

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Kampagne „Achtsamkeit im Straßenverkehr“ darauf, für die Bedeutung von gegenseitiger Achtsamkeit und Perspektivenwechsel im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Das Motto wurde maßgeblich vom Land Berlin entwickelt, welches im Jahr 2023 den Vorsitz in der Innenministerkonferenz innehat. Die wechselseitige Achtsamkeit und die Fähigkeit der Verkehrsteilnehmenden, ihre Perspektive im Straßenverkehr zu verändern, „tragen nicht nur zum sicheren Miteinander auf der Straße bei, sondern können Unfälle verhindern“, so Berlins Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger.

Wir alle sind täglich im Straßenverkehr unterwegs. Und wir teilen uns denselben Raum. Wir wollen alle sicher am Ziel ankommen.

Iris Spranger, Berlins Senatorin für Inneres und Sport

Uns interessiert bei der Aktion natürlich besonders die Feinmobilität, sprich Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter. Deshalb folgen hier nun in Kürze die Dinge, die an Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern kontrolliert werden könnten

Was wird an Fahrrädern und E-Bikes kontrolliert?

Auch Fahrräder können auf ihre Einhaltung der Vorschriften im Straßenverkehr überprüft werden. Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss jedes Fahrrad folgende Ausstattung aufweisen:

1. Eine gut hörbare Klingel.
2. Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
3. Rutschfeste Pedale, die fest am Fahrrad befestigt sind und über Reflektoren verfügen.

Ebenso ist die Beleuchtung von großer Bedeutung: Vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Diese Lichter können auch mit Batterien betrieben und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Es ist jedoch wichtig, dass sie ein Prüfkennzeichen des Kraftfahrtbundesamts tragen.

Wie lauten die Vorschriften für E-Scooter?

Im Hinblick auf Verkehrsregeln werden Elektrokleinstfahrzeuge zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen eingestuft. Personen, die einen Elektroroller mieten, sollten gemäß den Richtlinien des ADAC folgende Regeln beachten:

1. E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen benötigen keinen Führerschein.
2. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre.
3. Es besteht keine Helmpflicht.
4. E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden, das Fahren zu zweit ist untersagt.
5. Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
6. E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.
7. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es existiert ein Schild mit der Aufschrift „E-Scooter frei“.

Welche Bußgelder drohen bei Verkehrskontrollen am Fahrrad?

Selbst vermeintlich geringfügige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Fahrradfahren, wie das Überfahren einer roten Ampel, das Befahren des Gehwegs beim Abbiegen oder das Ignorieren eines defekten Rücklichts, können hohe Strafen nach sich ziehen. In einigen Fällen ist sogar ein Radfahrverbot möglich.

Ist etwa die Beleuchtung am Fahrrad oder E-Bike nicht eingeschaltet oder gar montiert, fängt das Bußgeld bei 20 Euro an. Sollten andere Menschen dadurch behindert werden, steigt das Bußgeld auf 25 Euro, bei einem Unfall auf 35 Euro. In diesem Artikel werden weitere Fehler aufgeführt, die beim Fahrradfahren begangen und ziemlich teuer werden können: Strafenkatalog der StVO – Diese 7 Dinge kommen dich als Fahrradfahrer:in teuer zu stehen


Wurdest du schon mal mit dem Fahrrad von der Polizei kontrolliert – wenn ja, in welcher Situation?

Titelbild: Tim Reckmann / ccnull.de 

62 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Die Deutschen und ihre Geographie/Geschichts-Kenntnisse!….
    Entweder du verwechselst da etwas und meinst das K.u.K. Österreich-Ungarn welches aber 1918 sein unrühmliches Ende fand und seither nicht mehr existiert oder du meinst das ehemalige Deutsch-Westungarn welches aber ebenfalls mit 1921 sein Ende fand und seither zu Österreich gehört.
    Egal wie, geografisch gesehen liegen beide Situationen im jeweils westlichsten Teil Ungarns und somit speziell von euch Krautköpfen aus gesehen ganz, ganz vorne.
    Ich lebe als Auslandsösi seit über 40 Jahren in D und liebe einen ganzen Haufen an meiner Heimat, von Tauplitz über Hader bis hin zum Gelben Muskateller. Als Kickl Land mit sehnsuchtsvollen Blicken nach Ungarn und Russland jedoch in Sachen ganz ganz vorne herumzuproleten ist schon bemerkenswert.
  2. Dass sich mein Geschriebenes auf die Position auf der Landkarte bezogen hat und nicht auf irgendwelche vertrottelten Politiker und deren fehlgeleiteter Ideologie dürfte dir mangels Sachkenntnis entgangen sein.

  3. Dass sich mein Geschriebenes auf die Position auf der Landkarte bezogen hat und nicht auf irgendwelche vertrottelten Politiker und deren fehlgeleiteter Ideologie dürfte dir mangels Sachkenntnis entgangen sein.
    Jetzt fehlt nur noch euer Lieblingswort Piefke 😀

    Humor hat wer darüber lachen kann, egal ob Ösi oder Piefke 😉

    Nicht alles so toternst nehmen und sich voll rein steigern! 🍻
  4. In NL erkennt man am Helm deutsche Touristen, allerdings weiß man dort wie man aneinander vorbeikommt, ...rechts und links. smilie
    NL ist Kindergarten im Vergleich zum asiatischen Raum 🙂



    🤣🤣🤣
  5. Jetzt fehlt nur noch euer Lieblingswort Piefke 😀
    Die Piefke Saga ist by the way pures TV-Gold. smilie
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