Harter Corona-Lockdown im Januar Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt

Am gestrigen Dienstag haben sich Bund und Länder in Deutschland auf eine Verlängerung des geltenden Lockdowns bis mindestens zum 31. Januar 2021 geeinigt. Dazu kommen einige Verschärfungen: Man darf sich privat nur noch mit einer nicht im selben Haushalt lebenden Person treffen, in Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 gilt nun ein maximaler Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort. Wir zeigen euch, wie ihr diesen bestimmen könnt!
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Die wohl prominenteste Regelverschärfung, die auch für viele Mountainbiker Konsequenzen haben dürfte, ist die Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort. Dies gilt nur in Kreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt – also über 200 neue Corona-Fälle die Woche pro 100.000 Einwohner.

Aktuell ist dies vor allem in Landkreisen in Sachsen, Thüringen sowie Bayern der Fall. Diese Bewegungseinschränkung darf nur unter triftigen Gründen gebrochen werden. Was genau diese sind, ist aktuell unklar – Arztbesuche und der Weg zur Arbeitsstelle sollen jedoch definitiv dazugehören. Mit Sicherheit ausgeschlossen sind jedoch Tagesausflüge. Das bedeutet, dass ein MTB-Ausflug zum Lieblingstrail untersagt ist, sofern dieser mehr als 15 km vom Wohnort entfernt liegt!

Wie genau diese 15 km gemessen werden sollen, ist noch nicht ganz klar. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel werde die Entfernung innerhalb einer Großstadt wie Berlin nicht gemessen. Man kann also davon ausgehen, dass die 15 km nicht von der genauen Adresse aus, sondern um die jeweilige Stadt herum gezeichnet werden. Hierzu gibt es einige spannende Tools für den Computer oder das Smartphone, mit denen sich leicht ein passender Kreis auf eine Karte zeichnen lässt:

  • iPhone Die kostenlose App „Radius auf Karte“ ermöglicht es, sich um einen vorgegebenen Ort einen Wunschradius zu zeichnen.
  • Android Ganz ähnlich funktioniert die ebenfalls kostenlose Android-App „Location Radius“.
  • PC Für den PC braucht es keine App – hier muss man lediglich www.calcmaps.com besuchen. Auf der Website lässt sich leicht ein Wunschradius um eine eingegebene Adresse ziehen.

Kann man im vorgegebenen Radius um seinen Wohnort eine Tour fahren, dann sollte man unbedingt beachten, dass man im Januar mit lediglich einer Person, die nicht im eigenen Haushalt wohnt, unterwegs sein darf. Dazu zählen künftig auch Kinder unter 14 Jahren!

Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald genau Infos von Bund und Ländern vorliegen.

Könnt ihr eure Hometrails noch erreichen oder müsst ihr den Januar auf dem Rollentrainer verbringen?

25 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Kann man so sehen oder aber so, dass der Verwaltungsgerichtshof eben dem Söder wieder mal was eingesackt hat.
    Wenn das dass Ziel war ok, ich bin mehr für Lösungen.
  2. Ziel ist wohl falsch ausgedrückt. Es sollten aber Maßnahmen, die evtl sinnfrei sind, überprüft werden. Und das hat der Verwaltungsgerichtshof gemacht.

  3. Ziel ist wohl falsch ausgedrückt. Es sollten aber Maßnahmen, die evtl sinnfrei sind, überprüft werden. Und das hat der Verwaltungsgerichtshof gemacht.
    Schön, kann man sich an die Wand hängen, man gibt den Volk einen kleinen Triumpf über die Mächtigen und alle freuen sich, na denn. (Das Problem löst das nicht)
  4. Schön, kann man sich an die Wand hängen, man gibt den Volk einen kleinen Triumpf über die Mächtigen und alle freuen sich, na denn. (Das Problem löst das nicht)
    Klar, einfach weitermachen... Kein Kommentar mehr meinerseits 🙄
  5. Klar, einfach weitermachen... Kein Kommentar mehr meinerseits 🙄
    Kein Kommentar sieht anders aus, ich weiss es ist schwer der Wahrheit ins Auge zu sehen. Aber egal die 5 Landkreis können sich freuen, sie dürfen wieder raus (wenn sie unbedingt wollen) und alles ist gut.
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