Bundestag beschliesst Gesetzesänderung Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen – außer für S-Pedelecs

Der Bundestag hat beschlossen, dass für Diensträder – darunter auch E-Bikes – zukünftig eine Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils eintritt. Die Überlassung, der durch den Arbeitgeber geleasten und dem Arbeitnehmer zur freien Nutzung überlassenen Räder hat damit keine Auswirkung mehr auf die Einkommensteuer; bisher wurde wie bei Dienstwagen die 1-Prozent Regelung zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen. Mit der Neuregelung wird es noch günstiger, sich ein E-Bike nicht zu kaufen sondern als Dienstrad über den Arbeitgeber stellen zu lassen. 
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Bisher werden Dienstfahrräder steuerlich analog zu Dienstfahrzeugen behandelt. Vom Listenpreis ausgehend wird 1% davon monatlich auf das Brutto hinzugerechnet („Geldwerter Vorteil“) und erst davon ausgehend die Steuern berechnet.

Beispiel:

  • Bruttoeinkommen 3000 EUR
  • Listenpreis Dienstrad 3000 EUR

Vom Listenpreis wird 1%, also 30 EUR auf das Bruttoeinkommen addiert, und davon ausgehend die Einkommensteuer berechnet.

Bei diesen (beispielhaften) Werten bleibt pro Jahr unter Strich etwa 180 EUR weniger Netto übrig.

Genau das soll jetzt entfallen. „Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt außer Ansatz.“ heißt es dann im neuen Einkommensteuergesetz.

Aus der Begründung zum Gesetz geht hervor, dass sich die Steuerbefreiung sowohl auf Fahrräder als auch auf Elektrofahrräder (inklusive Ladestrom) bezieht, die schnellen S-Pedelecs sind jedoch ausdrücklich ausgenommen, da sie als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. Für sie ist eine Halbierung der Steuer vorgesehen.


§ 3 Nummer 37 – neu –
Die im neuen § 3 Nummer 37 EStG geregelte Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer honoriert das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen.
Dies ist ein weiterer Baustein zur Förderung der Elektromobilität und der umweltverträglichen Mobilität. Die vorgesehene Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt (insbesondere die Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber gestellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrichtung in Nummer 46).

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für Fahrräder.
Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z. B. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), sind für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden (§ 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG). Dies gilt auch für die in diesem Gesetz vorgesehene Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf (Seite 82)


Weitere Quellen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/-/577540

Ist Dienstrad ein Thema für euch? Nutzt ihr diesen Ansatz bereits?

15 Kommentare

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  1. Ist ja wurscht, jedenfalls ist die IGM-Verweigerung irgendwie nicht wahr oder nicht wirksam.

  2. Bei uns (Konzern) wurde erst ein Projekt aufgesetzt, weil man eine maßgeschneiderte Lösung und nicht z.B. Jobrad wollte. Nach ca. 1 Jahr wurde das Ganze abgesagt. Begründung war u.a. dass die IGM das ganze nicht unterstütz: Entgeltumwandlung vom Tarifentgelt widerspricht dem Tarifvertragsgesetz. Hier nachzulesen: https://igmetall-meo.de/aktuell/a/2...beitgeber-leasen-Die-Vor-oder-Nachteile..html
    Yeapp die IGM stellt sich hier etwas quer, wir sind aber noch in Verhandlungen. Der AG möchte aber auch keinen Mehraufwand wegen dem Thema.
  3. Auch der TVöD sieht keine Entgeltumwandlung vor und Verdi sperrt sich. Das ist zwar gegen die Interessen der Arbeitnehmer, aber der Gewerkschaftschef Bsirske ist zwar ein Grüner, aber gerüchteweise wohl eher ein ausgesprochener Automann.

    Daher bieten alle öffentlichen Arbeitgeber kein Leasing an (obwohl einige kommunale Unternehmen es mittlerweile machen und es bewußt auf einen Streit mit Verdi anlegen, da ihnen die Mitarbeiter wichtiger sind, letztendlich auch damit sie als AG attraktiv sind). Verdi ist halt wie die meisten Gewerkschaften aktuell leider nicht mehr zukunftsorientiert, sondern auch in ihrer eigenen „Filterblase“ unterwegs. Damit haben die öffentlichen AG einen massiven Wettbewerbsnachteil und können keine attraktiven Leistungspakete für die AN schnüren (und nein, es geht nicht um Gehaltssenkungen, ganz im Gegenteil, aber das geht mit Verdi und oftmals den Personalräten nicht).

    Aber eigentlich ist das ganz gut, die Nachfrage nach eBikes würde sonst noch mehr explodieren und die Dinger würden noch teurer :-(

  4. Komisch. Ich kenne mehrere Konzerne im IGM-Tarif die Jobrad anbieten.

    Mein Konzern zahlt nach IGM-Tarif und bietet Jobrad an. Ist aber maximal unattraktiv gestaltet, weil nur außertarifliche Sonderzahlungen für Entgeltumwandlung in Frage kommen (wie schon geschrieben aufgrund des Tarifvertrages). Bei unserem Standort wäre die außertarifliche Sonderzahlung lediglich die erfolgsorientierte Prämie, die ist aber so mickrig (wenn das Geschäftsjahr schlecht läuft, gibt es noch weniger als in guten Jahren) das man als Durchschnittsverdiener kein höherpreisiges Fahrrad oder eBike rentabel geleast bekommt. Aufgrund dem Kleingedruckten (z.B. Vollkaskopflicht, jederzeit ändernde Bedingungen bzw. Rechtslage was den Abkauf nach Leasingende betrifft) ist Leasing für mich aktuell uninteressant. Meine Kollegen die das trotzdem Nutzen, machen es eigentlich damit sie ein teures Rad abstottern können. Die Kollegen behaupten zwar auch das unterm Strich ein Rabatt drin ist, den sie auf "normalem" Weg nicht bekommen hätten. Aber das ist in meinen Augen nur Schönrederei...
  5. Heute von der Personalabteilung erhalten...

    Mögliche Gesetzesänderung, von der Sie bei Vertragsabschluss ab 01/2019 profitieren könnten
    Wir freuen uns, dass Diensträder voraussichtlich unter die geplante Förderung von E-Dienstfahrzeugen fallen sollen. Es gibt aktuell zwei Vorschläge, die auf Bundesebene diskutiert und geprüft werden (Besteuerung geleaster Dienstfahrräder i.H.v. 0,5 % und „0 %-Besteuerung“). Durch eine Reduzierung des geldwerten Vorteils ergäbe sich ein zusätzlicher Steuervorteil, von dem Sie bei Vertragsabschluß ab Januar 2019 profitieren könnten. Beschlossen oder entschieden ist noch nichts und uns liegt leider auch noch kein Termin vor, an dem eine Entscheidung getroffen wird. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte frühestens zum 01.01.2019 in Kraft treten. Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell bei Vertragsabschluss vor Änderung der Steuergesetzgebung auch rückwirkend nicht von diesem Vorteil profitieren können. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewusst zu wählen.

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