Le fait, pour le responsable de l’exploitation d’un véhicule de transport routier, d’un engin de déplacement personnel à moteur ou d’un cycle à pédalage assisté soumis à une obligation de limitation de vitesse par construction, de ne pas respecter cette obligation, de modifier, ou, en tant que commettant, de faire ou de laisser modifier le dispositif de limitation de vitesse par construction afin de permettre au véhicule, à l’engin ou au cycle de dépasser sa vitesse maximale autorisée, est puni d’un an d’emprisonnement et de 30 000 euros d’amende.
Le préposé est passible des mêmes peines lorsque l’infraction résulte de son fait personnel.
Toute personne coupable de ce délit encourt également la peine complémentaire de suspension, pour une durée de trois ans au plus, du permis de conduire, cette suspension pouvant être limitée à la conduite en dehors de l’activité professionnelle.
Le véhicule, l’engin ou le cycle sur lequel l’infraction a été commise est immobilisé et retiré de la circulation jusqu’à ce qu’il ait été mis en conformité ou réparé. Un décret en Conseil d’Etat fixe les conditions d’application du présent alinéa.
Jede Person, die für den Betrieb eines Straßenverkehrsfahrzeugs, eines Personenkraftfahrzeugs oder eines Fahrrads mit Trethilfe, das einer bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungspflicht unterliegt, verantwortlich ist und die dieser Pflicht nicht nachkommt oder die als Auftraggeber die bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung so verändert oder verändern lässt, dass das Fahrzeug, das Personenkraftfahrzeug oder das Fahrrad seine zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten kann, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 30.000 EUR bestraft.
Der Betreuer ist denselben Strafen unterworfen, wenn die Straftat von ihm persönlich begangen wird.
Jede Person, die sich dieses Vergehens schuldig gemacht hat, unterliegt außerdem der zusätzlichen Strafe der Aussetzung des Führerscheins für höchstens drei Jahre, die auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt werden kann.
Das Fahrzeug, die Maschine oder das Fahrrad, an dem die Straftat begangen wurde, wird stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen, bis es in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebracht oder repariert wurde. Ein Dekret des Staatsrates legt die Bedingungen für die Anwendung dieses Absatzes fest.
Wie steht ihr Tuning gegenüber? Tunt ihr selbst, Toleriert ihr es oder findet ihr es richtig doof?
247 Kommentare
» Alle Kommentare im Forumhttps://de.statista.com/statistik/d...radfahrer-in-deutschland-nach-bundeslaendern/
Wenn man das limit in bestimmten ländern oder destinationen aufheben könnte. Das würde einen touristischen mehrwert bieten.
Anfangen sollte man aber wirklich mal bei rennen. Sonst wird das nie was. Bis jetzt, eher peinliche veranstaltungen die gar nicht übertragen werden.
Auf emtb news keine bike checks sondern berichte die sich lesen wie familienausflüge.
😊
Danke für das Video, mein Abend ist gerettet!
Ich liebe diesen Mann...
Ich muss das wirklich mal betonen:
Ganz früher waren die Zitronen
(ich weiß nur nicht genau mehr, wann dies
gewesen ist) so süß wie Kandis.
Bis sie einst sprachen: „Wir Zitronen,
wir wollen groß sein wie Melonen!
Auch finden wir das Gelb abscheulich,
wir wollen rot sein oder bläulich!“
Gott hörte oben die Beschwerden
und sagte: „Daraus kann nichts werden!
Ihr müsst so bleiben! Ich bedauer!“
Da wurden die Zitronen sauer . . .
Und leider kein Nachfolger weit und breit.........
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