Im November vergangenen Jahres hatte ein bekannt gewordener inoffizieller Entwurf zur Novellierung des BWaldG für große Unruhe in der Biker-Community gesorgt. Jetzt kann scheinbar aufgeatmet werden: Wie die DIMB berichtet, wurde der Entwurf angepasst und fällt nun wesentlich Mountainbike-freundlicher aus.
Gute Nachrichten von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB). Wie der Verein in einer Verlautbarung bekannt machte, wurde der umstrittene Entwurf zum Bundeswaldgesetz überarbeitet und entschärft. Hier gibt’s die gesamte Pressemitteilung der DIMB:
DIMB gibt Entwarnung: Waldgesetz-Entwurf schützt Rechte der Radfahrer
Die Deutsche Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) richtet sich mit einer freudigen Botschaft an ihre Mitglieder: Das Mountainbiken in Deutschlands Wäldern bleibt erlaubt. So zumindest sind erste Informationen zu einem neuen Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) zu werten.
Rückblick: Im November vergangenen Jahres hatte ein bekannt gewordener inoffizieller Entwurf zur Novellierung des BWaldG für große Unruhe in der Biker-Community gesorgt. Die damals geplanten Änderungen hätten das Mountainbiken erheblich eingeschränkt. In der Folge hatte die DIMB alle Kräfte mobilisiert und sich vehement gegen die angedachten Änderungen ausgesprochen. „Unserer Argumentation, die wir gemeinsam mit dem Bike.Nature.Movement und anderen Verbänden eingebracht haben, wurde beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft offensichtlich gehört und umgesetzt“, bewertet DIMB-Fachreferent Heiko Mittelstädt die Entwicklung.
Was bleibt und was wegfällt: Die wichtigsten Botschaften
Mittelstädt informiert im Namen der DIMB über die ersten Erkenntnisse zum überarbeiteten Entwurf, die durch verschiedene Quellen an die Öffentlichkeit gelangt waren. Demnach erfolgen keine Formulierungsänderungen in § 14. Das bedeutet: Die Zulässigkeit des Radfahrens auf allen Straßen und Wegen im Wald bleibt grundsätzlich erlaubt. „Die im ersten Entwurf angedachten Einschränkungen über verschiedene Kriterien zu definieren, welche Wege sich zum Radfahren eignen, sind nicht mehr enthalten. Auch die Länder werden Radfahren nicht mehr pauschal und ohne Begründung auf eigens ausgewiesene Wege beschränken können. Damit fallen zwei der von uns besonders kritisch beurteilten Inhalte weg“, führt Mittelstädt aus. Ein weiterer Erfolg: Das Tracken von Routen durch Waldbesucher dürfte in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Die DIMB begrüßt ausdrücklich, dass der neue Entwurf die Gleichrangigkeit der Waldfunktionen – Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung – betont. Dies bestätigt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion weiterhin ein zentrales Ziel des Bundeswaldgesetzes bleiben. Allerdings könnte es noch Diskussionsbedarf geben, was sich noch in der Gesetzesbegründung an konkreten Formulierungen findet. „Hier warten wir die offizielle Verbändeanhörung ab und werden gegebenenfalls nochmals aktiv“, kündigt Mittelstädt an.
Bleibende Aufgaben: DIMB weiterhin im Einsatz für die MTB-Community
Leider enthält der Entwurf weiterhin keine Richtlinie zur dringend erforderlichen Vereinheitlichung der Länderregelungen zum Radfahren. Dies bleibt ein wichtiges Anliegen, das die DIMB entschlossen weiterverfolgen wird. „Wir werden uns auch in Zukunft auf Länderebene für die Interessen der Mountainbikerinnen und Mountainbiker einsetzen“, versichert Mittelstädt.
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