Das Naumburger Oberlandesgericht hat entschieden, dass einem Mann, der während einer Wanderung nahe der für ihre Downhill-Strecke bekannten Stadt Thale von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, kein Schadenersatz zusteht. Bei dem Baum handelt es sich um eine waldtypische Gefahr, die zum allgemeinen Lebensrisiko zählt.

Das Urteil handelt zwar von einem Wanderunfall, ist allerdings auch für Biker spannend: Der klagende Wanderer soll im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg unterwegs gewesen sein – unweit der vom iXS Cup bekannten Downhill-Strecke. Dort wurde er von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Eigenen Angaben zufolge soll dieser eindeutig als morsch erkennbar gewesen sein und wäre bei einer Begutachtung als Gefahrbaum entfernt worden.

Das Naumburger Oberlandesgericht folgte dieser Darstellung nun nicht und klassifizierte den Baum als waldtypische Gefahr:

[…] Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. […]

Haftungsfragen sind auch für Mountainbiker immer wieder ein Thema – vor allem bei angelegten Strecken im Wald. Selbstgebaute Hindernisse wie Sprünge und Drops dürften allerdings eher nicht als waldtypische Gefahren klassiert werden.

Was sagt ihr zu den möglichen Risiken im Wald – sollte der Grundbesitzer haften oder nicht?

Infos: Pressemitteilung Deutscher Wanderverband
  1. benutzerbild

    Stollenflug

    dabei seit 09/2020

    Ich weiß, das ist oft der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
    Meine Devise ist immer: Gerechtigkeit hört dann auf wenn ein Anwalt mit im Spiel ist...

  2. benutzerbild

    OneCent

    dabei seit 04/2020

    Schadenersatz wegen einem morschen Baum im Wald? Ich wünsche Ihm ja gute Besserung, aber eine solche Forderung ist eher auf der dämlichen Seite.

  3. benutzerbild

    Micha2707

    dabei seit 01/2021

    Hallo zusammen,
    wenn durch meinen Wald ein öffentlicher Wanderweg führt, bin ich auch für die Sicherungspflicht zuständig. Hab ich mal so gehört.
    Gruß Micha

  4. benutzerbild

    SpeedTurtle21

    dabei seit 02/2021

    Hallo zusammen!
    Ich fand das Thema doch sehr interessant und durch die teils widersprüchliche Aussagen habe ich mal etwas genauer recherchiert. Tatsächlich ist bei der jeder Aussage ein Funken Wahrheit drin. Hier ist ein Ausschnitt, der ganz gut erklärt, was ein Waldbesitzer für Pflichte hat:

    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, unterhält oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

    In der Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG, zuletzt geändert am 31.7.2010) wurde klargestellt, dass die Benutzung des Waldes insbesondere hinsichtlich der waldtypischen Gefahren auf eigene Gefahr erfolgt und damit eine Aussage zur Grenze der "Verkehrssicherungspflicht" des Waldbesitzers getroffen.

    Die Verkehrssicherungspflicht wird demnach darauf beschränkt, dass der Waldbesitzer grundsätzlich keine Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes (z.B. herabhängende Äste, Trockenzweige, Wurzeln) zu treffen hat, sondern den Benutzer nur vor atypischen Waldgefahren schützen muss. Atypische Gefahren sind Gefahren, mit deren Auftreten der Waldbenutzer nicht rechnen muss, sich also nicht aus der Natur oder Bewirtschaftung ergeben, sondern insbesondere vom Waldbesitzer selbst oder einem Dritten geschaffen werden Der Waldbesucher ist vor diesen Gefahren zu schützen bzw. hinreichend zu warnen.“ (Quelle: https://www.sbs.sachsen.de/haeufig-...":{"group":"accordion-content-8407","idx":8}})

    Hoffe ich konnte damit etwas mehr Licht ins Dunkle bringen. smilie

  5. benutzerbild

    SpeedTurtle21

    dabei seit 02/2021

    Hallo! Passend zum Thread habe ich auch selbst eine Frage zu Unfällen. Dieser Unfall hat mich nämlich zum Grübeln gebracht und da ich nicht will, dass mir so etwas passiert, bzw. dass ich für sowas vor Gericht muss: Gibt es denn eine Versicherung in der solche Dinge gedeckt sind? Habe mich ein bisschen umgeschaut und bin auf diesen Artikel gestoßen: https://www.fitformoney.de/unfallversicherung-notwendig
    Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich eine private Unfallversicherung abschließen soll, um obiges Szenario zu vermeiden. Was meint ihr?smilie

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