Licht am Fahrrad Die aktuellen Regeln der StVZO

Solange es hell ist, muss am Fahrrad kein Licht laut StVZO mitgeführt werden. Aber jetzt enden immer mehr Feierabendrunden schon im Dunkeln und auch, wenn sich dieses Thema nicht explizit auf Mountainbikes bezieht, so gibt es vermutlich doch so einige hier, die es betrifft. Hier gibt es noch einmal alles Wichtige über Regelungen zur Modellauswahl und der Einstellung von Fahrradlicht laut StVZO im Überblick.
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Rennradfahrer können sich seit der Neuregelung der StVZO in 2017 über besseres legales Licht freuen. Wie das Licht am Fahrrad beschaffen sein muss, regelt Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der seit dem 1. Juni 2017 in geänderter Form in Kraft ist. Jetzt, da viele Radfahrten im Dunkeln stattfinden, kommen die ersten praktischen Fragen auf. Was ist erlaubt?

Scheinwerfer-Einstellung
# Scheinwerfer-Einstellung - Für alle Fahrräder und Scheinwerfer-Arten gilt: Das Licht darf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. An einer Wand parallel zur Fahrtrichtung kann man gut kontrollieren, wie der Lichtkegel sich ausbreitet.
Batterie-Rücklicht IXI
# Batterie-Rücklicht IXI - Das genügt: Ein Batterielicht mit K-Nummer an der Sattelstütze. Es darf auch ein zweites montiert werden. Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist

Großer StVZO Fahrradlicht Test und Kaufberatung auf Rennrad-News.de

Die wichtigsten Regeln der StVZO in puncto Fahrradlicht in Kürze:

  • Wenn es hell ist, muss Batteriebeleuchtung für Rennräder nicht mehr mitgeführt werden. Mehr Platz in den Trikottaschen oder der Satteltasche! Aber: Schon wenn es dämmert oder Tunnel befahren werden, sollten die Leuchten am Rad sein, wenn man keine Strafe riskieren will.
  • Fahrradlicht darf von Batterien gespeist sein. Vor 2017 waren nur „wiederaufladbare Energiespeicher“ als Alternative zum Dynamo möglich.
  • Auf der Straße, genauer im Geltungsbereich der StVZO benutzte Komponenten, müssen die sogenannte K-Nummer haben. Die ist auf dem Gehäuse sichtbar und wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben „K“ sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet.
  • Wer es schafft, außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO zu fahren, darf auch Licht ohne K-Nummer einsetzen. Auch für S-Pedelecs sind andere Prüfzeichen bindend.
  • Ein zweiter roter Rückstrahler ist keine Pflicht. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ verbaut sein, der in die Schlussleuchte integriert sein darf.
  • Scheinwerfer dürfen mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein, Rücklichter dürfen eine Bremslichtfunktion besitzen.
  • Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen nur als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
  • Zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler dürfen am Rad angebracht werden.
  • Die Gesetzes konforme Einstellung des Scheinwerfers ist erheblich vereinfacht worden. Es gilt schlicht: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
  • Wichtig für Rennradler, die meist keine Reifen mit Reflexstreifen fahren: Falls man „Speichen-Sticks“ am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein.
  • Für Fahrradanhänger gibt es eine Ergänzung des Paragrafen: Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gilt: Sie müssen ab 600 Millimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein. Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden“, sagt Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer zu den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Text: pd-f, Redaktion / Fotos: pd-f

10 Kommentare

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  1. Ich hab an meine neuen PNW Pedale 3M Reflektorfolie dran gemacht. Denn haltbare Reflektoren die man universell ohne Schrauben an Pedale dran machen kann gibt's scheinbar eh nicht. Die Folie hat zwar nicht das geforderte E-Zeichen, aber die reflektiert prima. Evtl komme ich damit davon wenn mich mal wer anhält und auf der Straße werde ich auch einigermaßen gut damit gesehen denke ich.

  2. Ich fahre immer mit Licht - auch am Tag... Meine Frontleuchte hat Tagfahr-/Abblend- und Fernlicht. Damit bin ich in jeder Situation sichtbar und kann auch selber besser bei Dunkelheit (genügt ja schon eine längere Unterführung) sehen.
    Ja, natürlich habe ich meinen Scheinwerfer wie in der Anleitung dessen entsprechend eingestellt um niemanden zu blenden.
    Das mit der Stoplichtfunktion (nicht erlaubt) ist mir allerdings neu. Trägt doch zur Sicherheit bei (werde vom hinterherfahrenden zeitgerecht wahrgenommen, dass ich halte, ohne ein Handzeichen geben zu müssen). Warum daher nicht erlaubt?

  3. Das mit der Stoplichtfunktion (nicht erlaubt) ist mir allerdings neu.
    Nommo lesen... 😉

    ... es ist erlaubt👇
    • Scheinwerfer dürfen mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein, Rücklichter dürfen eine Bremslichtfunktion besitzen.
  4. OH - danke ! Da habe ich wohl ein k bei eine hinzugedichtet... 🫣

  5. Ich hab an meine neuen PNW Pedale 3M Reflektorfolie dran gemacht. Denn haltbare Reflektoren die man universell ohne Schrauben an Pedale dran machen kann gibt's scheinbar eh nicht. Die Folie hat zwar nicht das geforderte E-Zeichen, aber die reflektiert prima. Evtl komme ich damit davon wenn mich mal wer anhält und auf der Straße werde ich auch einigermaßen gut damit gesehen denke ich.
    Habe ich bei meinen CB Stamp 3 auch, schmale Streifen aufgeklebt, etwas mit dem Heißluftgebläse angewärmt, hält prima und reflektiert mindestens genauso gut wie die gelben Katzenaugen.
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