Ab April 2022 Lichtpflicht in der Schweiz

Ab April müssen E-Bikes, ebenso wie E-Mountainbikes, in der Schweiz mit Licht fahren, auch am Tag! Bisher galt die Regel, dass man ab Einbruch der Dämmerung das Licht einschalten muss, aber ab 1. April muss auch unter Tags im Straßenverkehr das Licht eingeschaltet sein. Zudem benötigen S-Pedelecs einen Tacho.
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Für 2022 ändert sich in der Schweiz die Lichtpflicht, denn ab 1. April muss das Licht am E-Bike auch am Tag eingeschaltet werden. Diese Regel gilt auch explizit für E-Mountainbikes. Im Dezember 2021 wurden hierzu vom Bundesrat neue Vorschriften verabschiedet. Diese regeln unter anderem die Lichtpflicht im Straßenverkehr bei Tag und Nacht. Des Weiteren müssen S-Pedelecs in Zukunft einen Tacho haben.

Lichtpflicht am Tag

Der Grund für die Lichtpflicht wird mit einer verbesserten Sicherheit im Straßenverkehr angegeben. In der Schweiz müssen S-Pedelecs schon länger mit Licht ausgestattet sein, für normale E-Bikes und E-Mountainbikes ist diese Regel aber neu.
Ab 1. April 2022 gilt: Ein E-Bike muss künftig ein weißes Vorder- und ein rotes Rücklicht montiert haben, welche auch am Tag eingeschaltet sind. Hier müssen es aktuell aber keine fest installierten Lichtanlagen sein, es genügen Anstecklichter.

Auch E-Mountainbikes brauchen in der Schweiz zukünftig ein Licht.
# Auch E-Mountainbikes brauchen in der Schweiz zukünftig ein Licht. - Dieses Licht muss ab dem 1. April 2022 auch am Tag eingeschaltet sein.

Tachopflicht für S-Pedelecs

E-Bikes, die bis zu 45 km/h unterstützt werden, also S-Pedelecs, müssen künftig in der Schweiz einen Tacho besitzen. Dieser Geschwindigkeitsmesser muss nicht geeicht sein oder eine spezielle Typengenehmigung besitzen, darf die aber max. 10 % (plus ca. 4 km/h) abweichen. Er soll letztlich dazu dienen, spezielle in Tempo-30-Zonen, die Geschwindigkeit einzuhalten.

Wer in der Schweiz mit dem E-Bike, egal ob Pedelec oder S-Pedelec, zu schnell unterwegs ist, wird künftig zur Kasse gebeten und riskiert ein Bußgeld von 30 Franken. Wer ohne Tacho fährt, kann mit einem Bußgeld von 20 Franken bestraft werden.

Die Tachopflicht tritt ab 1. April 2024 in Kraft. Wer aktuell schon ein S-Pedelec besitzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, hier einen Tacho nachzurüsten.

Weitere Informationen: Bundesamt für Strassen ASTRA

Habt ihr an eurem E-Bike eine Lichtanlage montiert?

 

26 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. so etwas das müsste doch eigentlich ausreichen?
    https://www.amazon.de/dp/B07SG4YHFL?ref_=cm_sw_r_cp_ud_dp_0C5HGQ9H08NTYKXG6T8W
    Ja das tut es, wie die Beleuchtung aussieht ist nicht vorgeschrieben.
  2. so etwas das müsste doch eigentlich ausreichen?
    https://www.amazon.de/dp/B07SG4YHFL?ref_=cm_sw_r_cp_ud_dp_0C5HGQ9H08NTYKXG6T8W
    Diese werden aber mit Knopfzellen Batterien betrieben, ich würde eine mit Akku und USB Ladeanschluss wählen. Die Batterien halten nicht all zu lange. Solche liegen hier bei mir noch rum.

    ich hab solche ran gemacht, hinten brauchst am Tag auch kein Licht
    1652016153911.png
  3. SigiK
    Dabei seit 11/2019
    Diese werden aber mit Knopfzellen Batterien betrieben, ich würde eine mit Akku und USB Ladeanschluss wählen. Die Batterien halten nicht all zu lange. Solche liegen hier bei mir noch rum.
    wie lange hält der akku? ist der nicht nach 2-3 stunden schon aus?
    die mit den knopfzellen schienen mir lt. beschreibung länger zu halten?
  4. 4-5 Stunden hält der schon, je nach Modus halt. Ich mach immer was blinkendes das schont den Akku ein bisschen.

    Auf der Website geben sie bis max 11.5 Stunden an

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