In Berlin wird das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Es soll den veränderten Gegebenheiten angepasst und geupdatet werden. Welche Konsequenzen dies wohl für uns Mountainbikende hat und welche Neuerungen der Entwurf vorsieht, erfahrt ihr im Artikel.
Aus Berlin gibt es derzeit keine erfreulichen Neuigkeiten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet gegenwärtig an einer Überarbeitung des bestehenden Bundeswaldgesetzes, kurz BWaldG, um es auf den neuesten Stand zu bringen. Die Notwendigkeit einer Aktualisierung steht außer Frage, da das Gesetz aus dem Jahr 1975 stammt, als Mountainbikes noch nicht einmal existierten. Eine Überarbeitung ist somit längst überfällig, insbesondere angesichts der aktuellen Realität von mehr als 4 Millionen Menschen, die regelmäßig auf das Mountainbike oder E-Mountainbike steigen und damit in Deutschland durch den Wald fahren – mit steigender Tendenz. All diese Menschen benötigen legale und gut erreichbare Erholungsmöglichkeiten.
Schon anhand der Ausdehnung des Textes wird deutlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit seinen 58 DIN-A4-Seiten (vollständiger Text im PDF unten) erheblich umfangreicher ist als das ältere Rahmengesetz von 1975, das lediglich 11 Seiten umfasste. Trotz dieser Ausdehnung gibt es weiterhin Spielräume für die Bundesländer, da zahlreiche Abschnitte als Soll-Vorschriften formuliert sind. Wie zu erwarten war, finden angesichts des Klimawandels auch vollkommen neue Themen und Schwerpunkte Berücksichtigung.
Das Magazin Forstpraxis.de hat nun einen Entwurf veröffentlicht, der darauf hindeutet, dass das Recht auf Erholung im Wald erheblich eingeschränkt werden könnte. Während das Befahren fester Wege im aktuellen BWaldG sowie auf Landesebene klar geregelt ist, könnte künftig das Befahren nur noch auf als „geeignet“ eingestuften Wegen erlaubt sein. Die Definition von Eignung lässt viel Raum für Interpretation und muss möglicherweise vor Gericht geklärt werden. Dennoch zeigt dies, dass die Forst- und Jagdlobby ihren Forderungen in den Vorlagen mehr Gewicht verliehen hat und versucht, die Aktivitäten von Waldnutzern stärker zu regulieren.
Letztendlich handelt es sich jedoch nur um einen Entwurf und nicht um die endgültige Fassung. Dies verdeutlicht jedoch, dass Mountainbiker sich besser und professioneller organisieren müssen und ihre Anliegen deutlich artikulieren sollten. Wie so oft im Wald sind klare Angebote und Lösungen notwendig, statt lediglich Verbote.
Auch für die Anbieter von Apps wie komoot könnte sich in Zukunft etwas ändern, denn es wird explizit von einem „Komoot-Paragrafen“ gesprochen. Dieser soll sich der Problematik annehmen, dass immer mehr Menschen Outdoor-Apps nutzen und damit Wege aufzeichnen, die dann mehr oder weniger öffentlich zur Verfügung stehen. Dies, so der Entwurf, soll in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein.
231110_Referentenentwurf_BWaldGAuch die DIMB – Deutsche Initiative Mountainbike e.V. – beschäftigt sich mit dem neuen Entwurf und hat auf ihrer Website weiterführende Informationen zum bisherigen Ablauf der Novellierung des Bundeswaldgesetz 2023.
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