In Berlin wird das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Es soll den veränderten Gegebenheiten angepasst und geupdatet werden. Welche Konsequenzen dies wohl für uns Mountainbikende hat und welche Neuerungen der Entwurf vorsieht, erfahrt ihr im Artikel.

Aus Berlin gibt es derzeit keine erfreulichen Neuigkeiten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet gegenwärtig an einer Überarbeitung des bestehenden Bundeswaldgesetzes, kurz BWaldG, um es auf den neuesten Stand zu bringen. Die Notwendigkeit einer Aktualisierung steht außer Frage, da das Gesetz aus dem Jahr 1975 stammt, als Mountainbikes noch nicht einmal existierten. Eine Überarbeitung ist somit längst überfällig, insbesondere angesichts der aktuellen Realität von mehr als 4 Millionen Menschen, die regelmäßig auf das Mountainbike oder E-Mountainbike steigen und damit in Deutschland durch den Wald fahren – mit steigender Tendenz. All diese Menschen benötigen legale und gut erreichbare Erholungsmöglichkeiten.

Schon anhand der Ausdehnung des Textes wird deutlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit seinen 58 DIN-A4-Seiten (vollständiger Text im PDF unten) erheblich umfangreicher ist als das ältere Rahmengesetz von 1975, das lediglich 11 Seiten umfasste. Trotz dieser Ausdehnung gibt es weiterhin Spielräume für die Bundesländer, da zahlreiche Abschnitte als Soll-Vorschriften formuliert sind. Wie zu erwarten war, finden angesichts des Klimawandels auch vollkommen neue Themen und Schwerpunkte Berücksichtigung.

Das Magazin Forstpraxis.de hat nun einen Entwurf veröffentlicht, der darauf hindeutet, dass das Recht auf Erholung im Wald erheblich eingeschränkt werden könnte. Während das Befahren fester Wege im aktuellen BWaldG sowie auf Landesebene klar geregelt ist, könnte künftig das Befahren nur noch auf als „geeignet“ eingestuften Wegen erlaubt sein. Die Definition von Eignung lässt viel Raum für Interpretation und muss möglicherweise vor Gericht geklärt werden. Dennoch zeigt dies, dass die Forst- und Jagdlobby ihren Forderungen in den Vorlagen mehr Gewicht verliehen hat und versucht, die Aktivitäten von Waldnutzern stärker zu regulieren.

Letztendlich handelt es sich jedoch nur um einen Entwurf und nicht um die endgültige Fassung. Dies verdeutlicht jedoch, dass Mountainbiker sich besser und professioneller organisieren müssen und ihre Anliegen deutlich artikulieren sollten. Wie so oft im Wald sind klare Angebote und Lösungen notwendig, statt lediglich Verbote.

Auch für die Anbieter von Apps wie komoot könnte sich in Zukunft etwas ändern, denn es wird explizit von einem „Komoot-Paragrafen“ gesprochen. Dieser soll sich der Problematik annehmen, dass immer mehr Menschen Outdoor-Apps nutzen und damit Wege aufzeichnen, die dann mehr oder weniger öffentlich zur Verfügung stehen. Dies, so der Entwurf, soll in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein.

231110_Referentenentwurf_BWaldG

Auch die DIMB – Deutsche Initiative Mountainbike e.V. – beschäftigt sich mit dem neuen Entwurf und hat auf ihrer Website weiterführende Informationen zum bisherigen Ablauf der Novellierung des Bundeswaldgesetz 2023.

Was ist euere Meinung zum Entwurf?

  1. benutzerbild

    Wirme

    dabei seit 05/2018

    Wobei das hier in Sauerland eher Baumplantagen wie Wälder waren.
    Ich bin nicht böse darum, dass diese Monokulturen weg sind.

  2. benutzerbild

    Hillcruiser

    dabei seit 01/2010

    Klar ist die kommerzielle Nutzung des Waldes auch ein großes Problem; besonders bei der mittlerweile schlechten Qualität des Holzes durch Schädlinge... das ist aber ein anderes Thema.
    Mir ging es eher darum zu sagen, dass wir Biker es mit in der Hand haben, gute Waldnutzer zu sein und die teilweise schwachsinnigen Beschränkungen nicht größer werden zu lassen.
    Bei uns in der Gegend zum Beispiel ist das Befahren des Rheinsteigs eigentlich für MTB nicht zugelassen, aber einige Bürgermeister (KO und Umgebung) dulden aktiv das Befahren, solange es keine Beschwerden von Wanderern gibt... geht also auch anders. smilie

  3. benutzerbild

    ciao heiko

    dabei seit 11/2023

    Gestern konnte meine Kollegin Sonja vor dem Tourismusauschuss des dt. Bundestages vortragen. Die Sitzung war zwar nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem BWaldG. Aber wir konnten trotzdem auf die Bedeutung des BWaldG für Naherholung und Tourismus hinweisen. Mehr Infos auf unserer Webseite.

    https://www.dimb.de/2024/10/10/die-dimb-als-sachverstaendige-im-bundestag/

  4. benutzerbild

    Bikehapser

    dabei seit 11/2016

    Jetzt geht es auch in der Schweiz los.
    Erste Volksabstimmung.

    Kanton Zug:

    Kampfzone Wald: Streit zwischen Fussgängern und Mountainbikern – jetzt entscheidet das Volk​

    Immer häufiger kommen sich Spaziergänger, Velofahrer und Waldbesitzer in die Quere. Im Kanton Zug kommt es nun zum Showdown.

    Hier der ganze Artikel: (eventuell nur mit Abo lesbar?)
    https://www.nzz.ch/schweiz/kampfzon...nbikern-jetzt-entscheidet-das-volk-ld.1852304

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