Orbea kooperiert mit Canyon Lizenzierung des Inside Line-Patents für Kabelführungen

Noch schickere Kabelführung: Canyon lizenziert Teile der von Orbea patentierten Inside Line-Technologie. Das "Inside Line"-Patent zur Optimierung der integrierten Kabelführung des Dämpfer-Lockouts soll für verbesserte Ästhetik in Kombination mit einem direkteren Weg zwischen Dämpfer und Bedienhebel am Cockpit sorgen sowie zur Verbesserung der Integration des Dämpfers im Rahmen führen.
Titelbild

Um der Marktnachfrage von integrierten, sauberen Lösungen Genüge zu tun und eine technische wie optische Verbesserung anzustoßen, entschloss sich Orbea, eine Lösung für die bis dato gängigen, extern verlegten Dämpfer-Lockout-Kabel zu finden. Die Vorteile lagen laut Orbea auf der Hand: leiseres, besser geschütztes Kabel, mehr Platz im Rahmendreieck und geringere Wahrscheinlichkeit von Kabelabrieb. Natürlich stand auch die optische Verbesserung weit oben auf der Agenda.

Inside Line 2
# Inside Line 2
Inside Line 4
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Inside line 1
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Umgesetzt wurde dieses Design zuerst am motorlosen Orbea Oiz (Orbea Oiz OMX Test). Aber zu Anfang musste ein elementares Problem gelöst werden, denn die Position des Lockouts am Fox-Dämpfer, die auf der falschen Seite des Dämpferkörpers angebracht war, verhinderte die Anbindung auf der erforderlichen Rahmenseite. Aber dank guter Beziehungen zum Fahrwerksspezialisten wurde das Design des Dämpfers bzw. die Lockout-Position geändert, sodass Orbea ihre integrierte Kabelführung realisieren konnte. Dennoch hat es ganze 3 Jahre gedauert, bis die Spanier ihr Patent – nach diversen Verfeinerungen zur Erfüllung aller Patentkriterien – in der Tasche hatten.

Orbeas europäische und US-amerikanische Patente EP3587234 und US11077913 schützen das „Inside Line“-Design und dessen bisher einzigartigen Aufbau. Nach engen Kooperationsgesprächen mit Canyon haben sich die beiden Unternehmen geeinigt, dass Orbea eine Teillizenz für diese Patente an Canyon vergibt. Dank dieser Lizenz kann Canyon bestimmte Teile des geschützten „Inside Line“-Designs übernehmen, um diese in den eigenen Rahmenbau einfließen zu lassen.

Inside Line 9
# Inside Line 9
Inside Line 7
# Inside Line 7
Diashow: Orbea kooperiert mit Canyon: Lizenzierung des Inside Line-Patents für Kabelführungen
Inside line 1
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Inside Line 2
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Des Weiteren kündigte Orbea an, die Erlöse aus dieser Lizenzvereinbarung an lokale Trail-Projekte zu spenden und damit den Streckenbau und die wachsende MTB-Szene zu unterstützen.

Informationen und Bilder: Pressemitteilung Orbea

 

3 Kommentare

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  1. Orbea kooperiert mit Canyon: Lizenzierung des Inside Line-Patents für Kabelführungen

    Noch schickere Kabelführung: Canyon lizenziert Teile der von Orbea patentierten Inside Line-Technologie. Die Erlöse aus der Lizenzvereinbarung spendet Orbea an lokale Trail-Projekte. Alle Infos!

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    Orbea kooperiert mit Canyon: Lizenzierung des Inside Line-Patents für Kabelführungen
  2. Was für Banalitäten man patentieren kann.
    https://data.epo.org/gpi/EP3587234A1-BICYCLE-FRAME-WITH-INTEGRATED-SHOCK-ABSORBERhttps://worldwide.espacenet.com/pat...=pn=EP3587234A1?&section=Biblio&called_by=GPI Unterrohr ist auch mit drin. 🤣
    Wieso Banalität? Erstens ist das, was Sie zitieren, nicht die Patentschrift, sondern die Offenlegungsschrift, zweitens ist nichts alles, was in der Patentschrift, geschrieben steht, geschützt, sondern das, was im unabhängigen Anspruch der Patentschrift steht, drittens ist der Schutzbereich desto kleiner, je mehr Merkmale in besagtem Anspruch stehen, und viertens kann, vereinfacht ausgedrückt, alles geschützt werden, was technisch, neu und erfinderisch ist, und zwar ganz unabhängig davon, ob es in Ihren oder anderer Augen „banal“ ist.

    Wenn Sie wissen wollen, was wirklich geschützt ist, dann lesen Sie hier: https://worldwide.espacenet.com/pub...EPODOC&locale=&CC=EP&NR=3587234B1&KC=B1&ND=4# den Anspruch 1 der Streitpatentschrift.
  3. Im Patent heisst es "Fahrradrahmen mit integriertem Stoßdämpfer.

    Integriert ist er aber nicht, nicht mal teilintegriert. der Rahmen wurde halt etwas breiter gemacht und geöffnet um das obere Teil des Dämpfers dort unterzubringen.

    Beim M1 Spitzing sieht man den Dämpfer von der Seite gar nicht.

  4. und viertens kann, vereinfacht ausgedrückt, alles geschützt werden, was technisch, neu und erfinderisch ist, und zwar ganz unabhängig davon, ob es in Ihren oder anderer Augen „banal“ ist.

    Aus meiner Sicht trifft dies nicht zu. Patentämter erteilen Patente aufgrund von Formvorschriften, nicht aufgrund inhaltlicher Prüfung. Der Antragsteller muss nicht ein Bauteil vorbei bringen und beweisen, dass die Sache auch funktioniert. Auch ist er nicht verplichtet, das Patent tatsächlich anzuwenden (es kann auch nur zur Blockade der Mitbewerber dienen).

    Die Offenlegunsschrift dient IMHO dazu, den Mitbewerbern Gelgenheit zu geben, sich zum Patentantrag zu äussern (z.B. Ist bei unseren Produkten bereits am Markt).

    Allerdings lassen sich offensichtliche technische Lösungen, die aus dem Wesen der Sache gegeben sind (etwa eine Leitung von einem Bauteil zu einem anderen Bauteil) nicht Patentieren. Es ist eine gewisse "Schöpfungshöhe" gefordert.

    Ein Mitbewereber kann das Vorhandensein dieser Schöfpungshöhe auch im Nachhinein bezeifeln (gegen die Patenterteilung vorgehen).

    Ob Leitung #7 nun innovativ ist oder banal, kann durchaus zu einem Rechtsfall führen. Aber Unternehmen denken pragmatisch: Wenn der Patentinhaber weiss, dass er einen sehr schwachen Stand hat, gibt er die Lizenz auch für ein "Trinkgeld".

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