Mit dem E-Bike zur Kneipe, Freunde treffen, leckeres Bier trinken oder während einer Tour, wenn man irgendwo Pause macht, einen Happen essen und entspannt noch schnell ein Bier oder Rotwein dazu – ist das okay? Wie sieht die Rechtslage aus und welche Promillegrenze gilt überhaupt?
Promillegrenze mit dem E-Bike
Vorab muss man hier eine Trennung zwischen Pedelec und S-Pedelec vornehmen, denn während ein Pedelec (Unterstützung max. 250 Watt, bis 25 km/h) als normales Fahrrad gilt, wird ein schnelles S-Pedelec (Unterstützung bis zu 500 Watt, bis 45 km/h) zum Kleinkraftrad, welches beispielsweise nur auf der Straße gefahren werden darf. Radwege und gar Radspuren sind hiermit verboten. Nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt in Deutschland gemeinhin die 0,5-Promille-Grenze für Fahrer von Kraftfahrzeugen, zu denen S-Pedelecs zählen..
Da ein E-Bike bis 25 km/h rechtlich einem normalen Fahrrad gleichgestellt ist, sind geringe Mengen Alkohol erlaubt. Wer mit bis zu 0,3 Promille unterwegs ist und erwischt wird, bleibt straffrei. Mit mehr als 0,3 Promille im Blut und unpassendem Fahrstil kann man mit einer Strafanzeige rechnen. Interessant ist, wer mit dem Pedelec zufällig mit einem Alkoholspiegel von bis zu 1,5 Promille erwischt wird, aber keine auffällige Fahrweise an den Tag legt, der bleibt straffrei. Ab mehr als 1,6 Promille wird es dann absolut strafbar. Wer hier erwischt wird und nachweislich über diesem Wert liegt, der muss, so sieht es der Bußgeldkatalog vor, mit drei Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen. Die Geldstrafe kann hierbei bis zu einem Nettomonatsgehalt betragen. Wie beim Auto kann auch hier eine MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung) angeordnet werden.
Anders bei 45 km/h schnellen S-Pedelecs, denn hier handelt es sich laut Gesetz um Kleinkrafträder. Hier gelten dieselben Grenzwerte wie beim Auto. 500 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot – damit muss man rechnen, wenn man mit 0,5 Promille im Blut erwischt wird. Mit mehr als 1,1 Promille wird es sogar zur Straftat. Hohe Geld- oder Freiheitsstrafen können ebenso verhängt werden, wie Führerscheinentzug.
Meinung @eMTB-News.de
Eins ist klar: Wer Alkohol trinkt, sollte nicht mehr aufs E-Bike steigen oder irgendein anderes Fahrzeug bedienen. Auch wenn man theoretisch noch fahrtüchtig ist, könnte man stürzen, einen Unfall haben oder – im schlimmsten Fall – Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen. Nach der Tour ist ein After-Ride-Beer okay, aber während dessen gilt bei uns ganz strikt: Kein Alkohol am Steuer, äh, Lenker!
Wie steht ihr zu dem Thema? Trennt ihr Alkoholkonsum und Biken oder trinkt ihr auch mal ein Bier während einer Tour?
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