Bei der WM in Les Gets konnten wir bereits Bilder von sehr final aussehenden SRAM Direct-Mount-Schaltwerken machen. Der große Konkurrent Shimano scheint noch nicht ganz so weit zu sein, hat nun jedoch Patente eingereicht, die in eine ähnliche Richtung gehen. Eine juristische Auseinandersetzung der beiden Schaltungsriesen scheint wahrscheinlich.
Fangen wir von vorne an: Es wurde bereits lange vorher gemunkelt, seit der UCI-Weltmeisterschaft im E-MTB und MTB im französischen Les Gets ist es nahezu offiziell: SRAM wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein elektronisches Direct-Mount-Schaltwerk auf den Markt bringen. Dieses verzichtet auf ein Schaltauge und wird direkt koaxial an der Steckachse montiert. Hier gibt’s alle Infos zu den SRAM AXS-Direct-Mount-Prototypen.
Nun hat der Patent-Blog „Wheelbased“ ein vor einigen Monaten veröffentlichtes Shimano-Patent aus dem Dezember 2021 entdeckt, das den SRAM-Patenten zum Verwechseln ähnlich sieht. Einziger Unterschied scheint zu sein, dass Shimano weiterhin auf eine B-Screw – die Schraube zum Einstellen der Umschlingung – setzt, während SRAM die Lage des Schaltwerks künftig über integrierte, nicht verstellbare Anschläge regelt. Sogar die Skizzen der Schaltwerke sehen sich extrem ähnlich, was auch beim Patent-Experten von Wheelbased einige Fragen aufwirft.
Bei SRAM hat man offensichtlich mit einem solchen Schritt gerechnet und beim Patentantrag verschiedene Möglichkeiten eingebracht, wie man, sollte man das künftig wollen, doch eine B-Screw nutzen könnte. Beispielsweise, indem man diese an verschiedenen Stellen des Rahmens abstützt oder das Schaltwerk auf der Achse klemmt. Dazu kommt, dass die SRAM-Patente bereits im März 2019 eingereicht und drei Monate vor Einreichung der Shimano-Patente veröffentlicht wurden, sodass Shimano darüber im Bilde gewesen sein müsste.
Dass hier ein Konflikt besteht, ist offensichtlich. SRAM war nach aktuellem Erkenntnisstand früher dran und hat sich gut abgesichert. Allerdings ist das Patentrecht komplex und mit guten Anwälten ist einiges möglich, sodass nicht klar scheint, wie die Sache ausgeht.
Patentanträge
- Shimano US2022/0204134 | US2022/0204135
- SRAM DE102020000827 | US2020/298933
Was sagst du zu den beiden Patenten – werden wir von Shimano bald ein eigenes Direct-Mount-Schaltwerk sehen?