Noch stärkere Bremsen – noch mehr Sicherheit am Rad?
Nachdem bereits in der vergangenen Woche neue Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) zur Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrradanhängern hohe Wellen geschlagen hatten, plant die Behörde nun offenbar, auch die Vorschriften für Fahrradbremsen zu verschärfen. Das geht aus einer Stellungnahme des renommierten Fahrradsachverständigen Ernst Brust hervor.
Geplante Änderungen bei Fahrradbremsen
Das Ministerium plane, so Brust, die erforderliche Bremsverzögerung am Vorderrad von Fahrrädern in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) von derzeit 3,4 Meter pro Quadratsekunde auf 5 Meter pro Quadratsekunde zu erhöhen. Der Experte, der seit 30 Jahren als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auch zum Thema Fahrradbremsen arbeitet, kritisiert diese Erhöhung. „Die geplante Erhöhung der erforderlichen Bremsverzögerung am Vorderrad von Fahrrädern in der StVZO von derzeit 3,4 m/s² auf 5 m/s² halte ich für nicht sinnvoll“, erklärt Brust in einer Pressemitteilung.
Hauptargumente gegen die Erhöhung
„Aus meiner langjährigen Erfahrung und zahlreichen Tests weiß ich, dass die Überschlagsgrenze bei Fahrrädern, abhängig von deren Schwerpunkt, typischerweise bei Verzögerungen von über 6 m/s² liegt“, bringt Brust als Argument gegen eine Erhöhung der geforderten Bremskraft vor. „Besonders bei Fahrrädern mit einem höheren Schwerpunkt besteht ein erhebliches Risiko für den Fahrer, bei einer so hohen Verzögerung über den Lenker abgeworfen zu werden“, so Brust.
Die vorgesehene Erhöhung basiere zudem auf einem Vergleich von Motorrädern und Pkw, für die bereits höhere Verzögerungsvorgaben gelten. Allerdings hätten Motorräder und Autos im Vergleich zu Fahrrädern einen deutlich niedrigeren Schwerpunkt, stellt Brust fest. Dadurch sind sie stabiler und weniger anfällig für einen Überschlag bei starken Bremsungen. Ein direkter Vergleich der Bremsverzögerung von Fahrrädern mit diesen Fahrzeugen sei daher nicht angemessen.
Statt einer drastischen Erhöhung auf 5 Meter pro Quadratsekunde schlägt Brust vor, die erforderliche Bremsverzögerung auf 4 Meter pro Quadratsekunde bei Trockenheit zu erhöhen. „Eine moderate Erhöhung der erforderlichen Bremsverzögerung auf 4 m/s² unter trockenen Bedingungen wäre eine sicherere und vernünftigere Anpassung. Diese Erhöhung verbessert die Bremsleistung, ohne das Risiko eines Überschlags übermäßig zu erhöhen“, sagt Brust.
Weiterhin spricht sich der Experte für die Einführung von Anti-Blockier-Systemen (ABS) für Fahrräder aus, sollte dennoch eine effektivere Bremsverzögerung gefordert werden: ABS verhindert das Blockieren des Vorderrads bei starken Bremsungen und reduziert ebenfalls das Überschlagsrisiko.
Brust mahnt deshalb, „die geplanten Änderungen der StVZO sollten daher mit Bedacht vorgenommen werden, um die Sicherheit der Fahrradfahrer zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen durch Überschläge zu minimieren“.
Für den deutschen Fahrradfahrer-Verein ADFC handelt es sich bei dem Vorhaben zunächst noch um „Gerüchte“, zu denen man noch nicht Stellung nehmen könne. Auch Zweirad Industrie Verband (ZIV) wollte noch keine Erklärung zu dem Thema abgeben.
Was sagst du zu der geplanten Verschärfung der StVZO zu Fahrradbremsen?
28 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumIch möchte nicht verpflichtet dazu sein, auch wenn ich bisher in Summe nur wenige km ohne Helm gefahren bin, weil ich sonst wegen 100 Meter wieder ins Haus müsste oder dieser über den Tag nur unpraktisch wäre.
Ich weiß wo das endet, dann heißt es der Helm hatte kein Mips und die Versicherung zahlt deshalb nichts. Das kann nicht sein.
Das moderne ESP erkennt, dass die steuernde Person eine Notbremsung macht (möchte jetzt nicht sagen wie und es geht auch ohne Kamera) und verstärkt die Bremskraft bis zum Maximum.
Das Heck wird bei aktivem ESP in der regel nicht kommen und wenn es der Fall sein sollte, dann wird das vom ESP Rad-Selektiv ausgeregelt und wenn das nicht möglich ist, dann war der Fahrer zu schnell (z.B. Aquaplaning).
Aber zurück zum Thema, ein Auto mit einem Fahrrad zu vergleichen ist absurd.
Der Vergleich mit dem Auto finde ich nicht ganz so absurd. Lassen wir die Sinnhaftigkeit dabei mal außer Acht:
- jeder darf ein 1000PS Auto kaufen.
- jeder kann es auch "normal" bewegen, bei geltenden Höchstgeschwindigkeiten, dank moderner Technik.
- will man die Kraft ausnutzen und/oder in den Grenzbereich eintauchen SOLLTE man dies in geeignetem Terrain tun UND vorab jemanden bemühen der einm das beibringt und danach üben, üben, üben.
-> Es gibt also (zum Glück) keine Verbote. Es wird auf den Verstand des Menschen gesetzt (klappt zugegebenermaßen nicht immer).
Ein ganz wichtiger Faktor hierbei ist meiner Meinung nach der Verkäufer (egal ob für einen 1000PS Boliden oder ein eBike mit giftiger Bremse).
Kommt die wohlhabende Oma, oder ein 18jähriger Führerschein-Neuling mit reichen Eltern, vorbei und es ist augenscheinlich das falsche Objekt zum Kauf, sollte der Verkäufer das Kind beim Namen nennen. Aber nee, der will ja verkaufen! Hier umzuschwenken auf einen Fiat 500 und dafür die Armani-Lederausstattung für 100.000€ anzupreisen wäre die bessere Option. Auf´s eMTB bezogen: verkauft der Oma nicht den Downhiller sondern versucht ihr einen ihr angemessenen Tiefeneinsteiger, meinetwegen mit Sonderlackierung, zu verkaufen.
Eine Oma kann mit ihrem Fiat Panda und 55 PS gefährlicher werden als jedes 1000PS Auto bzw. Downhill Rad.
Und nur weil ESP im KFZ oder Motorrad Pflicht ist muss es nicht im Fahrrad Pflicht werden. Auch wenn ich selbst das Fahrrad-ABS als sinnvoll beachte.
Abgesehen davon Frage ich mich ob dann im E-Scooter das ABS dann auch Pflicht wird? Und wo dort die negativen Beschleunigungen liegen?
Das Wissing-Ministerium soll sich um relevante Sachen kümmern, die den Verkehr wirklich sicherer machen, bspw. Radinfrastruktur und meinetwegen auch ein Tempolimit auf Autobahnen (150 km/h wären für mich ein guter Kompromiss), als sich an Fahrradbremsen aufzugeilen.
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