ZIV schlägt Leistungsbeschränkung bei E-Bikes vor Ende des Watt-Wettrüstens für eine E-Bike Zukunft

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat in einer aktuellen Positionierung klare Vorschläge zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes entworfen. Ziel ist es, die Definition von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles - zu Deutsch Pedelecs) zu schärfen, und dadurch ihre Rolle in der aktiven Mobilität zu sichern. Klingt erstmal trocken, hat aber einen ernsten Hintergrund und Auswirkungen.
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Damit wir auch weiterhin im Wald auf den Trails fahren können, müssen E-Bikes (Pedelecs) auch weiterhin Fahrrädern gleichgestellt bleiben _ ansonsten drohen möglicherweise Typgenehmigung, Kennzeichenpflicht oder anderes. Darum ist – bei allem Spaßfaktor – die Entwicklung immer stärkerer Mittelmotoren, wie beispielsweise DJI Avinox, kritisch zu betrachten. Die aktuelle Regelung auf EU-Ebene dazu ist sehr schwammig.

Der ZIV (Zweirad Industrie Verband) hat in Übereinstimmung mit der Conebi (das europäische Pendant) eine Stellungnahme herausgegeben, welches ein Leistungslimit auf 750 Watt Spitzenleistung und eine normierte Messmethode, um das maximale Drehmoment eines Motorsystems im E-Bike zu überprüfen, beinhaltet. Solche Stellungnahmen werden von der EU-Kommission bei der Entwicklung kommender Gesetze berücksichtigt. Auch andere Akteure (Versicherungsverbände, Sachverständigenverbände etc.) geben zu solchen Gelegenheiten Stellungnahmen (mit teils abweichenden Zielsetzungen) an die EU-Gremien, um Gesetzgebungsverfahren mitzugestalten.

Am 7. April 2025 veröffentlichte der ZIV eine Positionierung, in der die Bedeutung von E-Bikes – oder genauer gesagt EPACs – für die Elektromobilität in Deutschland hervorgehoben wird. Mit einem Bestand von etwa 16 Millionen Fahrzeugen gelten sie als zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Klimawende. Um diesen Erfolg zu festigen, schlägt der Verband vor, den bestehenden rechtlichen Status von EPACs (E-Bikes, Pedelecs) beizubehalten, aber die technischen Regelungen präziser zu formulieren.

Das heißt in aller Kürze:

  • Rechtliche Gleichstellung bleibt: EPACs (E-Bikes, Pedelecs) sollen weiterhin wie Fahrräder behandelt werden, ohne Typgenehmigung oder Kennzeichenpflicht.
  • Präzisere Vorgaben: Technische Parameter wie Unterstützungsverhältnis und maximale Leistung sollen sehr viel klarer definiert werden.
  • Fokus auf aktive Mobilität: Die aktive Beteiligung der Fahrenden am Antrieb bleibt entscheidend. Heißt: Pedelecs sind Fahrräder, sind Vehikel mit Daumengas ausgestattet, werden sie Kleinkrafträder.

EPACs in der EU – Was regelt die Verordnung?

Die rechtliche Grundlage für EPACs (E-Bikes, Pedelecs) bildet die Europäische Verordnung (EU) 168/2013. Diese stuft Fahrzeuge mit einem Elektromotor bis 250 W Nenndauerleistung und einer Unterstützung bis 25 km/h als Fahrräder ein, sofern die Unterstützung beim Aufhören des Tretens endet, womit Zweiräder mit Daumengas ausgeschlossen sind. Der ZIV betont, dass diese Regelung den Erfolg der EPACs (E-Bikes, Pedelecs) maßgeblich gefördert hat, da sie keine zusätzlichen Auflagen wie bei Kraftfahrzeugen mit sich bringt. Doch es gibt Grauzonen: Fahrzeuge mit hoher Motorleistung oder unklarer Unterstützung verwischen die Grenze zu typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugen der Kategorie L1e.

Neue Parameter für mehr Klarheit

Um EPACs (E-Bikes, Pedelecs) eindeutig von Kraftfahrzeugen abzugrenzen, schlägt der ZIV zusätzliche technische Kriterien vor, die in die Verordnung aufgenommen werden könnten:

  • Unterstützungsverhältnis: Maximal 1:4 (z. B. 100 W Eigenleistung + 400 W Motorunterstützung), bei bis zu 15 km/h auch 1:6 möglich.
  • Maximale Unterstützungsleistung: 750 W am Antriebsrad.
  • Gesamtgewicht: Maximal 250 kg für einspurige und 300 kg für mehrspurige EPACs.

Diese Vorgaben sollen laut ZIV sicherstellen, dass EPACs ein fahrradähnliches Fahrverhalten behalten und die Fahrenden aktiv in den Antrieb eingebunden bleiben. Auch die Fahrsicherheit soll durch die Begrenzung der Motorunterstützung steigen, da hochmotorisierte EPACs instabile Fahreigenschaften entwickeln könnten. Der Verband plant zudem einheitliche Messverfahren, um die Einhaltung dieser Parameter überprüfbar zu machen.

Regelung in den USA

In den allermeisten Staaten der USA ist die Unterstützungsleistung bereits heute bei 750 W gedeckelt. Unseren Pedelecs, die nur beim Mittreten unterstützen, entspricht dort Class 1.

USA E-Bike-Übersicht 2023
# USA E-Bike-Übersicht 2023

Meinung eMTB-News.de

Ganz klar: E-Bikes müssen Fahrräder bleiben – denn nur so können wir weiterhin auf Fahrradstecken oder im Wald E-Mountainbike fahren! Deshalb unterstützen auch wir eine Beschränkung der Leistung auf ein moderates Maß. Ob man sich mit den anvisierten 750 Watt dabei nicht ins eigene Fleisch schneidet und damit die Entwicklung innovativer Neuheiten beschränkt, bleibt abzuwarten – ein Watt-Wettrüsten wird mit der neuen Regelung auf alle Fälle verhindert werden. Dass europäische Motorenhersteller durch diese Lobbyarbeit für festgelegte Spielregeln eine Möglichkeit suchen, um sich gegen die anrollende Macht aus China wehren zu können, ist natürlich auch ein Punkt.

Ein Industrie-Insider teilte uns mit: „Es soll nicht verhindert werden, dass der Kuchen neu aufgeteilt wird, sondern dass der Kuchen auf den Boden fällt.“

Während die vorgeschlagenen Parameter mehr Klarheit schaffen könnten, werfen sie auch Fragen auf. Die Begrenzung des Unterstützungsverhältnisses und der Leistung könnte Hersteller einschränken, die auf leistungsstärkere Modelle für spezielle Einsätze wie schwere Lastenräder setzen. Solche Räder könnten künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, was höhere Kosten, ein Nummernschild und bürokratische Hürden mit sich brächte. Zudem bleibt unklar, wie die Vorgaben auf innovative Entwicklungen wie neue Antriebstechnologien oder ultraleichte Materialien anwendbar wären.

Die Position im Original

Die vollständige Positionierung des ZIV findet ihr hier im PDF:

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Was haltet ihr von den Vorschlägen des ZIV für EPACs?

Infos: ZIV – Zweirad-Industrie-Verband

159 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Wer ist ZIV? Ist das eine Institution mit Tragweite oder nur ein Haufen Wichtigtuer?

    EDIT

    So , jetzt hab ich das Papier im Original gelesen und mir dann angesehen wer der Vorstand des ZIV ist.
    Somit ist alles klar.
    Eine Interessensgruppe aus Herstellern und Vertrieblern will ihre innereuropäische Position damit absichern.
    Was die Limitierung angeht, ist das nur eine Schlagzeile für die Dummen.
    Im Wesentlichen gehts darum dass Leistung und unterstützte Max. Speed dort bleiben wo sie jetzt sind, das wollen sie gesetzlich in Stein gemeißelt haben, was zur Folge hat dass jeder aussereuropäische Produzent dessen Leistungsdaten darüber liegen keine europäische Zulassung erhält.
    Kurz: Sicherung der eigenen Pfründe.
    Wers nicht verstanden hat jammert und schreibt hier Angstmärchen.
    Seh ich auch so leider. Ich hab zwar nix dagegen 150 kmh auf der Autbahn zu begrenzen, aber jeder soll das Gefährt fahren dürfen, das er mag! Wie sinnvoll ein 400PS Auto dann noch ist, liegt allein im Auge das Käufers.

    Der technische Fortschritt war immer schon höher + schneller + weiter.

    Die europäischen Hersteller haben nur Angst, dass andere schneller bezahlbare Innovationen auf den Markt werfen. Und da wird natürlich wieder die deutsche Angst geschürt und alles mit mehr Sicherheit begründet.

    Bah!
  2. Es ist wirklich erheiternd, wenn Leute auf ihre Meinungsfreiheit pochen, aber es einfach nicht aushalten, dafür Gegenwind zu bekommen.

    Old men die ... and the world keeps spinning.

  3. Es ist wirklich erheiternd, wenn Leute auf ihre Meinungsfreiheit pochen, aber es einfach nicht aushalten, dafür Gegenwind zu bekommen.

    Old men die ... and the world keeps spinning.
    Jeder kann ja seine Meinung haben, aber ich lass mich hier nicht in eine Ecke schieben nur weil ich meine Meinung habe.

    Toleranz schreien aber sobald jemand eine andere Meinung hat ist derjenige sonstwas. Tolle Toleranz, aber mittlerweile Lache ich über diese Doppelmoral. 😄
  4. Ich finde die geplanten Regulierungen des ZIV in höchstem Maße ungut für die Radfahrer und die Gesellschaft als solche. Im Gegenteil, sollte man die Regeln etwas auflockern und motorisierte Einräder (EUC - electrified unicycle) zulassen, wie im vielen Ländern. Bah^2

  5. Es ist schon erstaunlich....mittlerweile hat der thread 8 Seiten und ab der zweiten Hälfte von Seite 2 wird das Thema verlassen und es geht um persönliche Befindlichkeiten.
    Wahrscheinlich weil wohl höchstens die Hälfte aller hier Schreibenden den Artikel gelesen haben dürften und wieder nur ein kleiner Teil derer ihn auch verstanden haben.
    Aber gut das ist das Wesen eines Forums.
    Jeder kann, jeder darf.

    Ich schreibs gern noch einmal:
    Wenn etwas vorgeschlagen oder gar neu eingeführt wird, muss man sich immer ansehen WER dies tut um zu erkennen WARUM er dies tut Wem soll so ein Vorschlag dienen?
    Und deswegen sieht man sich an, wer die Herrschaften sind, die das möchten, aus den der ZIV besteht.
    Dann fällt schnell auf, dass sich der eigentliche Nutzniesser dieses Vorschlages Vertreter der europäischen, in dem Fall sogar haupsächlich der deutschen Fahrradindustrie sind.
    Und die wollen internationale Mitbewerber sofern sie nicht der eigenen Nomenklatur entsprechen am Markt nicht teilhaben lassen.
    Das bedeutet ganz klar: Sicherung der eigenen Pfründe unter dem Deckmantel eines Regulativs zur Vereinheitlichung und Angleichung technischer Leistungsdaten, von denen der Endverbraucher am allerwenigsten hat.

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