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ZIV schlägt Leistungsbeschränkung bei E-Bikes vor
Ende des Watt-Wettrüstens für eine E-Bike Zukunft

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat in einer aktuellen Positionierung klare Vorschläge zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes entworfen. Ziel ist es, die Definition von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles – zu Deutsch Pedelecs) zu schärfen, und dadurch ihre Rolle in der aktiven Mobilität zu sichern. Klingt erstmal trocken, hat aber einen ernsten Hintergrund und Auswirkungen.

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Damit wir auch weiterhin im Wald auf den Trails fahren können, müssen E-Bikes (Pedelecs) auch weiterhin Fahrrädern gleichgestellt bleiben _ ansonsten drohen möglicherweise Typgenehmigung, Kennzeichenpflicht oder anderes. Darum ist – bei allem Spaßfaktor – die Entwicklung immer stärkerer Mittelmotoren, wie beispielsweise DJI Avinox, kritisch zu betrachten. Die aktuelle Regelung auf EU-Ebene dazu ist sehr schwammig.

Der ZIV (Zweirad Industrie Verband) hat in Übereinstimmung mit der Conebi (das europäische Pendant) eine Stellungnahme herausgegeben, welches ein Leistungslimit auf 750 Watt Spitzenleistung und eine normierte Messmethode, um das maximale Drehmoment eines Motorsystems im E-Bike zu überprüfen, beinhaltet. Solche Stellungnahmen werden von der EU-Kommission bei der Entwicklung kommender Gesetze berücksichtigt. Auch andere Akteure (Versicherungsverbände, Sachverständigenverbände etc.) geben zu solchen Gelegenheiten Stellungnahmen (mit teils abweichenden Zielsetzungen) an die EU-Gremien, um Gesetzgebungsverfahren mitzugestalten.

Am 7. April 2025 veröffentlichte der ZIV eine Positionierung, in der die Bedeutung von E-Bikes – oder genauer gesagt EPACs – für die Elektromobilität in Deutschland hervorgehoben wird. Mit einem Bestand von etwa 16 Millionen Fahrzeugen gelten sie als zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Klimawende. Um diesen Erfolg zu festigen, schlägt der Verband vor, den bestehenden rechtlichen Status von EPACs (E-Bikes, Pedelecs) beizubehalten, aber die technischen Regelungen präziser zu formulieren.

Das heißt in aller Kürze:

EPACs in der EU – Was regelt die Verordnung?

Die rechtliche Grundlage für EPACs (E-Bikes, Pedelecs) bildet die Europäische Verordnung (EU) 168/2013. Diese stuft Fahrzeuge mit einem Elektromotor bis 250 W Nenndauerleistung und einer Unterstützung bis 25 km/h als Fahrräder ein, sofern die Unterstützung beim Aufhören des Tretens endet, womit Zweiräder mit Daumengas ausgeschlossen sind. Der ZIV betont, dass diese Regelung den Erfolg der EPACs (E-Bikes, Pedelecs) maßgeblich gefördert hat, da sie keine zusätzlichen Auflagen wie bei Kraftfahrzeugen mit sich bringt. Doch es gibt Grauzonen: Fahrzeuge mit hoher Motorleistung oder unklarer Unterstützung verwischen die Grenze zu typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugen der Kategorie L1e.

Neue Parameter für mehr Klarheit

Um EPACs (E-Bikes, Pedelecs) eindeutig von Kraftfahrzeugen abzugrenzen, schlägt der ZIV zusätzliche technische Kriterien vor, die in die Verordnung aufgenommen werden könnten:

Diese Vorgaben sollen laut ZIV sicherstellen, dass EPACs ein fahrradähnliches Fahrverhalten behalten und die Fahrenden aktiv in den Antrieb eingebunden bleiben. Auch die Fahrsicherheit soll durch die Begrenzung der Motorunterstützung steigen, da hochmotorisierte EPACs instabile Fahreigenschaften entwickeln könnten. Der Verband plant zudem einheitliche Messverfahren, um die Einhaltung dieser Parameter überprüfbar zu machen.

Regelung in den USA

In den allermeisten Staaten der USA ist die Unterstützungsleistung bereits heute bei 750 W gedeckelt. Unseren Pedelecs, die nur beim Mittreten unterstützen, entspricht dort Class 1.

# USA E-Bike-Übersicht 2023

Meinung eMTB-News.de

Ganz klar: E-Bikes müssen Fahrräder bleiben – denn nur so können wir weiterhin auf Fahrradstecken oder im Wald E-Mountainbike fahren! Deshalb unterstützen auch wir eine Beschränkung der Leistung auf ein moderates Maß. Ob man sich mit den anvisierten 750 Watt dabei nicht ins eigene Fleisch schneidet und damit die Entwicklung innovativer Neuheiten beschränkt, bleibt abzuwarten – ein Watt-Wettrüsten wird mit der neuen Regelung auf alle Fälle verhindert werden. Dass europäische Motorenhersteller durch diese Lobbyarbeit für festgelegte Spielregeln eine Möglichkeit suchen, um sich gegen die anrollende Macht aus China wehren zu können, ist natürlich auch ein Punkt.

Ein Industrie-Insider teilte uns mit: „Es soll nicht verhindert werden, dass der Kuchen neu aufgeteilt wird, sondern dass der Kuchen auf den Boden fällt.“

Während die vorgeschlagenen Parameter mehr Klarheit schaffen könnten, werfen sie auch Fragen auf. Die Begrenzung des Unterstützungsverhältnisses und der Leistung könnte Hersteller einschränken, die auf leistungsstärkere Modelle für spezielle Einsätze wie schwere Lastenräder setzen. Solche Räder könnten künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, was höhere Kosten, ein Nummernschild und bürokratische Hürden mit sich brächte. Zudem bleibt unklar, wie die Vorgaben auf innovative Entwicklungen wie neue Antriebstechnologien oder ultraleichte Materialien anwendbar wären.

Die Position im Original

Die vollständige Positionierung des ZIV findet ihr hier im PDF:

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Was haltet ihr von den Vorschlägen des ZIV für EPACs?

Infos: ZIV – Zweirad-Industrie-Verband
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