und zweitens ist der Restwert der je nach Anbieter zwischen 15 und 20 Prozent schwankt auch (soweit ich verstanden habe bei keiner Leasinggesellschaft) im Vertrag nicht ausgewiesen.
Der Restwert ist immer ausgewiesen. das muss er bei Leasing.
I.d.r. sind das bei Fahrrädern 10%.
Wenn du es rauskaufst, will das Finanzamt nochmal Geld, und zwar muss der Bertrag zwischen Restwert laut Vertrag und 40% des Neupreises versteuert werden.
Diese versteuerung übernimmt i.d.r. der Leasingvermittler und schlägt es dir auf den Kaufpreis drauf.
So kommen bei Jobrad zum Beispiel 18% Übernamepreis bei 10% Restwert zustande.
Wie viel der Leasingvermittler für die Versteuerung nimmt, ist soweit ich weiß Vertragsbestandteil.
Bei meinem alten 120er Cube waren es 17%, wurde während der Laufzeit auf 18% erhöht, ich musste nur die ursprünglichen 17% bezahlen.
Bezüglich Vorkaufsrecht:
Der Leasingvermittler darf dir kein Vorkaufsrecht zu
sichern. Das verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen zum Leasing.
Meist wird aber eine Formulierung verwendet ala "wir sind bestrebt ihnen ein Angebot zu machen".
Welcher Leasingvermittler ist es denn bei dir?