Wirme
Bekanntes Mitglied
...ja, wenn das Bike an beiden Seiten über die Außenmaße des Autos hinausgehen. Ich habe aber noch nicht gehört, dass das jemand macht bzw. dass das einmal in Italien geandet worden ist.
Das Gesetz wurde vom Staatsrat ausgesetzt, weil die Hersteller der Träger dagegen interveniert haben.
Ganz "vom Tisch" ist das Gesetz aber noch nicht.