Jein.Ja, genau. Ich bin mir auch nicht sicher, meine aber, es geht um die Rückleuchten der Fahrzeugs. Damit man im Dunklen die Abmessungen erkennen kann. Was ja auch Sinn machen würde. Aber wie gesagt, ich bin da nicht sicher.
Es geht auch um die Sicht in den Rückspiegeln. In D sind die Vorgaben dafür leider etwas unkonkret. Unstrittig ist aber, dass bei komplett die Sicht verdeckenden Anhängern (Wohnwagen) diese notwendig sind, sobald die Wohnwagenbreite die Karosseriebreite des Zugfahrzeugs überschreitet. Bei Kontrollen wird auch teilweise wohlwollend das Maß von Mitte Spiegel bis Mitte Spiegel verwendet, habe ich gelesen.
In anderen EU Ländern gibt es aber durchaus konkretere Vorgaben. So in der Art, dass ein sich in einem bestimmten Abstand hinter dem Fahrzeug befindliches Objekt auch erkennbar sein muss, wenn es sich um ein bestimmtes Maß innerhalb der Fahrzeugbreite (mit Ladung) befindet.
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