Ja, sobald du die Teile mit dem das Rad an dich ausgeliefert wurde, durch andere Austauscht oder ersetzt. Hier veränderst du das Bike. Wenn du Komponenten austauscht, dann sollte es das gleiche Fabrikat und Modell sein, sonst ist deine Garantie sofort erloschen.
Ich hatte solche Fälle in meinem Bekantenkreis. Neues Bike gekauft, und mit den noch extrem guten Teilen vom anderen Bike ergänzt, bzw. ausgetauscht. Es kam wie es kommen musste, bei der Herstellung des Rahmen war ein Materialfehler wohl der Grund des Defektes. Der Hersteller, sowie der Händler haben jegliche Übernahme abgelehn, da das Rad sowohl verändert wurde, als auch die Inspektion nicht gemacht wurde.
War für den Betroffenen leider eine sehr teure Lehrstunde.
Für die Garantie ist das richtig. Der Hersteller kann dir alles möglichen garantieren und dies auch an eigene Bedienungen knüpfen. Wie diese aussehen bleibt ihm völlig selbst überlassen. Er kann garantieren das der Schwimmreifen aus Blei zu 100% über die gesamte Nutzungdauer nicht schwimmen wird.
Bei der 24 monatigen Gewährleistung ist der Sachverhalt nicht ganz so einfach. Alles innerhalb der ersten 24 Monate ist erstmal ein Gewährleistungsfall. Bricht dir hier der Rahmen greift bei baulichen Veränderungen imho erstmal das Kausalitätsprinzip. Baust du ne andere Gabel ein und hast nen Riss am Steuerrohr hast imho schlechte Karten. Einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen einer getauschten Kurbel und nen Steuerrohr ist erstmal aber nicht geben.
Sprechen wir von ner Lebenslangen Garantie auf Rahmen für den Erstbesitzer, wie z.B. bei Speci und du hast nen Schaden nach 48 Monaten greift der erste beschriebene Fall
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