Rennradfahrer aufgepasst: Dann darf man auf das Licht verzichten
Schon gewusst? Ein Fahrrad, das unter 11 Kilogramm wiegt, wird in Deutschland als Rennrad klassifiziert. Für dieses gelten einige gesonderte Regelungen hinsichtlich der Beleuchtung.
Ist es draußen hell genug, müssen weder ein Scheinwerfer, noch eine Rückleuchte am Fahrrad angebracht sein. Bisher war es lediglich erforderlich, dass diese bei der Fahrt mitgeführt werden, um sie im Bedarfsfall zu montieren. Das hat sich im Juni 2017 sogar noch einmal verändert bzw. – besser gesagt – gelockert.
Seitdem gilt: Sofern es noch hell ist, müssen Rennradfahrer die Beleuchtung nicht einmal mit sich führen. Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn Tunnel durchfahren werden oder sich plötzlich die Sicht verschlechtert. Dann hat man als Rennradfahrer schlechte Argumente. Ohnehin ist es nicht eindeutig, wann die Lichtverhältnisse noch ausreichend sind.
Zur Sicherheit würde ich also jedem Rennradfahrer empfehlen, zumindest ein Licht mit sich zu führen oder wirklich zu „unproblematischen“ Uhrzeiten unterwegs zu sein, um zweifelhafte Situationen zu vermeiden.