Bikehapser
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Der Bundesrat führt für schnelle E-Bikes eine Tachopflicht ein.
Für schnelle E-Bikes, die neu in Verkehr gesetzt werden, gilt die Tachopflicht ab dem 1. April 2024. Solche, die bereits auf der Strasse unterwegs sind, müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden
Ferner müssen ab dem 1. April 2022 sämtliche E-Bikes auch tagsüber mit Licht fahren, also auch jene, die nur Tretunterstützung bis 25 km/h bieten. Diese Massnahme betrifft alle E-Bikes, also auch E-MTBs.
Falls Ihr Bikeferien in der Schweiz plant oder einen AlpenCross durch die Schweiz, bitte daran denken.
Für schnelle E-Bikes, die neu in Verkehr gesetzt werden, gilt die Tachopflicht ab dem 1. April 2024. Solche, die bereits auf der Strasse unterwegs sind, müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden
Ferner müssen ab dem 1. April 2022 sämtliche E-Bikes auch tagsüber mit Licht fahren, also auch jene, die nur Tretunterstützung bis 25 km/h bieten. Diese Massnahme betrifft alle E-Bikes, also auch E-MTBs.
Falls Ihr Bikeferien in der Schweiz plant oder einen AlpenCross durch die Schweiz, bitte daran denken.