Shimano EP8 FAQ zum E-Bike Motor: Alles zum neuen E-Bike-Antrieb

Shimano EP8 FAQ zum E-Bike Motor: Alles zum neuen E-Bike-Antrieb

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Aktuell sind einige Fragen zum neuen Shimano EP8 offen. Wir haben 31 Fragen und Antworten zum neuen Shimano Antrieb für dich hier zusammengefasst. Wenn du weitere Fragen dazu hast, melde dich gerne in den Kommentaren.

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Shimano EP8 FAQ zum E-Bike Motor: Alles zum neuen E-Bike-Antrieb
 
hahaha CO2 kommt ja auch vom Diesel. Jetzt durch Corona waren deutlich weniger Autos unterwegs und die Luft genauso dreckig. Alles Bullshit und verarsche.
Bei dir sieht es auch nicht viel besser aus.
CO2 kommt zBp. beim Ausatmen aus deinem Körper und ist ein Gas welches sich bei allen Prozessen bildet, bei denen Sauerstoff mit Kohlenstoffverbindungen zur Energieumwandlung zusammen trifft. Die in der Kohlenstoffverbindung enthaltene Energie wird mit dem Luftsauerstoff in Wärmeenergie oder chemische Energie umgewandelt.
 
QUOTE="DR_Z01, post: 112778, member: 1094"]
Wenn man so unbedarft ist wie du, dann sollte man nicht so auf die Tube drücken.
Die EU schreibte weder vor, dass 20% der Akkuenergie reserviert werden müssen, noch dass die Restenergieanzeige nach der Umstellung auf Lichtreserve nicht mehr funktioniert.
Die Vorschrift ist, 4h Lichtnutzung nach Motorabschaltung in Reserve zu haben. Was dann die Systemhersteller daraus gemacht haben sieht man ja.
[/QUOTE]
Es ist mir egal was du glaubst oder auch nicht.
4h Licht nach Motor abschalten ist und bleibt Blödsinn.

Und selbstverständlich müssen die Hersteller regieren.
 
Bei dir sieht es auch nicht viel besser aus.
CO2 kommt zBp. beim Ausatmen aus deinem Körper und ist ein Gas welches sich bei allen Prozessen bildet, bei denen Sauerstoff mit Kohlenstoffverbindungen zur Energieumwandlung zusammen trifft. Die in der Kohlenstoffverbindung enthaltene Energie wird mit dem Luftsauerstoff in Wärmeenergie oder chemische Energie umgewandelt.

google weiß alles , oder? Schönes copy/paste :D
 
4 Std Licht nach Motor ausschalten ?
Wozu ?
Das ist eine EU-Vorgabe ? 🙈
Da sieht man ganz klar, was dieses unnötige und überbezahlte Pack in Brüssel den ganzen Tag, ausser Steuergelder zu verschwenden und in der Nase bohren, so treibt.
 
Ab 1. Januar 2019 müssen aus dem Akku für den Antrieb gespeiste Leuchten und Scheinwerfer von Pedelecs und E-Bikes noch 2 Stunden funktionieren, nachdem der Antrieb wegen niedrigen Ladestands abgeschaltet wurde. Alternativ darf der Antriebsmotor in dem Fall als Dynamo genutzt werden, dann ist keine 2-Stunden-Reserve notwendig.

OK, so steht es im Wikipedia - und ist, wenig erstaunlich, nicht vollständig.

So steht es in der StVZO § 67:

(7) Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn
1. nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder
2. der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.

Daraus folgt, dass, wenn keine solche Lichtanlage vorhanden ist, die Vorschrift nicht greift. Es ist zulässig, ein 25er ohne Lichtanlage zu Betreiben - am Tag. Bei Dunkelheit ist Licht notwendig, kann aber auch Stecklicht sein.

Die Vorschrift zielt nicht auf eMTB sondern auf die Strassen-25er, welche mit Lichtanlage unterwegs sind.
 
Erklärst du mir bitte was inhaltlich bei Wikipedia fehlt.
Der einleitende Satz!

Der Text im Wikipedia suggeriert, diese Vorschrift sei allgemeingültig, da nicht klar daraus hervorgeht, dass keine Lichtanlage vorgeschrieben ist. Ein Satzbau wie "Ist eine aus dem Akku gespeiste Lichtanlage installiert, muss eine Reserve..." wäre zielführender.

Zwischen "Straßen- und Bergfahrräder" wird nicht unterschieden.
Ja, das stimmt. Daher habe ich "zielt" und nicht "gilt" geschrieben.

Ich bin der Sache nachgegangen, weil in CH gerade eine Vernehmlassung zum Thems technische Ausstattung von E-Bike läuft.
 
die die kein Licht haben oder es anderweitig versorgen, müssen nichts vom Motorakku dafür reservieren.

Das wird doch Werkseitig so eingestellt. Das müsste dann von einer Werkstatt oder von einem kostenpflichtigen Programm geändert werden. Ich habe bei E-Tube bisher keine Möglichkeit gefunden die Reserve für das Licht zu ändern.
 
Die Regelung, so wie sie ist, ist doch an sich super. Für jemanden der nicht so vertraut ist mit der Technik am ebike. Der steht dann im Fall der Fälle nicht ohne funktionierem Licht da. Und die die kein Licht haben oder es anderweitig versorgen, müssen nichts vom Motorakku dafür reservieren.

Auch ich bin der Ansicht, dass die Regelung Sinn macht und gleichzeitig den Herstellen ausreichend Spielraum ermöglicht - denn sie aber auch nutzen müssen.

Hingegen ist der Versuch des Wikipedia-Autors, einen Gesetzestext in eigene Worte zu fassen, misslungen.
 
Finde den Wiki Artikel zwar unglücklich aber doch eindeutig formuliert.

Die Vorschrift ist aber in sich nicht stimmig. So wird z.B. nicht berücksichtigt das es inzwischen Scheinwerfer mit Fernlicht gibt und diese natürlich nicht 2 Std. lang mit Fernlicht gefahren werden.
Das dann Hersteller die maximale Leistung am Lichtanschluss auf relativ niedrigem Niveau beschränken und solche Scheinwerfer nicht verwendet werden können, kann auch nicht die Intention der Verordnungsgeber gewesen sein.
 
Jetzt stellt euch nicht so an.
Ist doch wie mit Nebelscheinwerfer (am Auto oder Motorrad), sind welche verbaut müssen sie funktionieren. Sind keine verbaut, dann nix.

Gefordert wird, wenn es auf Grund von Sichtverhältnissen erforderlich ist (Dämmerung, Nacht oder Nebel), mindestens ein nicht blendendes Licht. Verbraucht dieses Abblendlicht bspw 6 W und wird vom Motorakku gespeist, müssen 12 Wh reserviert werden. Ist zusätzlich ein Fernlicht mit bspw 18 W verbaut, müssen dann eben 36 Wh reserviert werden. Hat das Licht einen eigen Akku oder Dynamo muss nichts vom Motorakku reserviert werden. Ist es Tag, braucht man kein Licht. Ist man also ohne Licht unterwegs, muss so und so nix im Motorakku reserviert sein.

Das kann ich so einfach nicht bestätigen - weil´s so nicht stimmt!!

Bei mir waren ja auch die 20% oder was auch immer reserviert. Vom Werk oder vom Händler.
Bei Bulls ist ja das Monkey System fix eingebaut.

Da ich aber - weder vorne noch hinten - ein Licht aufgesteckt habe, kann auch niemand wissen

a) ob ich eines besitze
b) falls ich eines habe, mit wieviel Watt

Dass auf Grund der Sichtverhältnisse ein Licht von nötig ist, ist klar. Mir ist immer noch nicht klar, wieso für ein Licht
das nicht vorhanden, oder nicht gebrauch wird etwas reserviert werden sollte. Wenn nämlich mein Akku den Motor nicht mehr antreibt, brauche ich auch kein Licht.

Danke Hexe, ich habe noch nie mein Tablet genommen um Änderungen bei Shimano vorzunehmen. Ich mache das über das Handy und habe mir ein kostenpflichtiges Programm installiert E-Tube kann das am Handy ja nicht.
 
Das kann ich so einfach nicht bestätigen - weil´s so nicht stimmt!!

Bei mir waren ja auch die 20% oder was auch immer reserviert. Vom Werk oder vom Händler.
Bei Bulls ist ja das Monkey System fix eingebaut.

Da ich aber - weder vorne noch hinten - ein Licht aufgesteckt habe, kann auch niemand wissen

a) ob ich eines besitze
b) falls ich eines habe, mit wieviel Watt

Dass auf Grund der Sichtverhältnisse ein Licht von nötig ist, ist klar. Mir ist immer noch nicht klar, wieso für ein Licht
das nicht vorhanden, oder nicht gebrauch wird etwas reserviert werden sollte. Wenn nämlich mein Akku den Motor nicht mehr antreibt, brauche ich auch kein Licht.

Danke Hexe, ich habe noch nie mein Tablet genommen um Änderungen bei Shimano vorzunehmen. Ich mache das über das Handy und habe mir ein kostenpflichtiges Programm installiert E-Tube kann das am Handy ja nicht.
Hier im Link hab ich dir ein kleines Video gemacht. Ob man damit die Lichtreserve aber wirklich ausschalten kann oder ob nur der Anschluss damit blockiert ist weiß ich nicht.
https://youtu.be/IVBJAT-9lyQ
 
Verbraucht dieses Abblendlicht bspw 6 W und wird vom Motorakku gespeist, müssen 12 Wh reserviert werden. Ist zusätzlich ein Fernlicht mit bspw 18 W verbaut, müssen dann eben 36 Wh reserviert werden
Bist Du sicher?

Die Vorschrift verlangt "Stromversorgung der Beleuchtungsanlage", wie kommst Du darauf, dass damit nicht der Minimalbetrieb gemeint ist sondern die maximale Nutzung?
 
Meine Bitte an den Admin:
Könnte man den Titel dieses Threads nicht in "Sinn oder Unsinn sowie rechtliche Konsequenzen der Lichtreserve im Antriebs-Akku eines mit Hilfe eines Elektromotors unterstützten Fahrrades" oder so ähnlich ändern.
Diejenigen, die am neuen EP8 interessiert sind, könnten sich dann ja einen neuen Thread eröffnen.
 
Du kannst nicht unterscheiden was rechtlichen gefordert ist und wie es in deinem Fall Bulls in Zusammenhang mit Shimano und MonkeyLink gelöst hat?

Grundsätzlich muss es auch niemand wissen.

Erst wenn es am MonkeyLink tatsächlich Lampen eingesteckt sind muss für zwei Stunden Licht reserviert sein. Da es für diesen MonkeyLink verschieden starke Lampen gibt, muss dann entweder pauschal für die stärkste verfügbare reserviert werden oder technisch es irgendwie gelöst werden so damit das System weiß wieviel nun reserviert werden muss. Über ein Bussystem bspw.

Shimano ist den einfachen Weg gegangen. Was dann in meinem Fall, mit zwei Akkus (Focus intern + TEC Pack), sogar doppelt reserviert, jeweils zuviel reserviert (wenn den Lichtanschluss des e8000 ausreizen würde) und jeweils zuviel für die eigentliche bei mir angeklemmte Lampe reserviert. Summiert ergibt das bei mir zwölf Stunden Lichtreserve.


Zur Erinnerung, die EU fordert das so nicht.

ich glaube dir ja das alles. Auch dass es von der EU vorgeschrieben ist.
Aber wer will das kontrollieren?
Die Polizei?
Wenn ich also am Tag, wenn ich kein Licht brauche, zufällig kontrolliert werden sollte...
dann werde ich bestraft wenn ich keine Lichtreserve im Akku aktiviert habe??

Da ich ja nur Licht haben muss, wenn ich eines brauche, kann das gar nicht sein.

Daher sagte ich ja Anfangs, dass die manche Bestimmungen der EU einfach lächerlich sind!
 
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