Licht am E-Bike: Die Regeln der StVZO

Licht am E-Bike: Die Regeln der StVZO

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Die Regelungen der StVZO zum Fahrradlicht im Überblick: Wer Rennrad im Hellen fährt, muss kein Licht mitführen. Das und andere Vorgaben – etwa zur Einstellung des Scheinwerfers – in unserer aktualisierten Übersicht.

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Re: Licht am E-Bike: Die Regeln der StVZO
Die gabs schon immer, Nachfahren der alten dicken BMX Pedale.
Meine GT in den 90ern hatten auch so Strahler beiliegend.
Aber er sprach ja von Hübsch.
Heute sind die eben viel flacher, da paßt das nicht.
 
Ich buddel das Thema nochmal aus:
  • Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen nur als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
Weiß jemand wie sich das beim Fahrradanhänger verhält?
Bei unserem war eine linksseitig montierbare Rückleuchte dabei, die kann mehrere Blinkmodi oder Dauerlicht.
Aus Gründen der besseren Sichtbarkeit hatte ich bisher immer den Blinkemodus in moderater Geschwindigkeit an.
 
Blinkmodi sind nicht zulässig.
Dennoch nutze ich den Blickmodus auf einer stark befahrenen Straße - ich betrachte es hier als meine Lebensversicherung (besser gesehen werden).
Da ist mir die Ordnungswidrigkeit zweitrangig.
Es ist aber der einzige Punkt wo ich wissentlich gegen die StVO verstoße.
 
Hier in Spanien fahren alle (!) Radfahrer mit Blink-LED vorne (weiß) und hinten (rot) und kein Polizist bekommt deshalb Schnappatmung und Blitzherpes.
Nuja ich hab in Spanien schon Radfahrer mit Licht und Dynamo gesehen, Radfahrer ohne Licht, Radfahrer mit...
Scheint mir als ob du nicht alle Radfahrer in Spanien kennst.
In Indien bekommt die Polizei übrigens auch keine Schnappatmung wenn mehr wie 3 Menschen auf dem Fahrrad Platz gefunden haben und das Fahrrad keine Beleuchtung hat. Ich weiß aber nicht was das mit den Bestimmungen der StVZO in Deutschland zu tun hat.
 
Blinkmodi sind nicht zulässig.
Dennoch nutze ich den Blickmodus auf einer stark befahrenen Straße - ich betrachte es hier als meine Lebensversicherung (besser gesehen werden).
Da ist mir die Ordnungswidrigkeit zweitrangig.
Genauso mache ich das auch und zumindest in unserer Gegend toleriert die Polizei das durchgängig. Ebenso auch Helmlampen. Denen ist wichtig, überhaupt anständig beleuchtet und damit sichtbar zu sein.
 
blinken dürfen die Scheinwerfer Rückleuchte nicht,
aber flackern.

gibt aber keine zugelassenen, die flackern.

es sei denn du fährst mit Nabendynamo und LED-Lampe seeeeehr langsam.
obwohl ?! ich glaub das blinkt.

gab mal die Idee in Ampeln,
die durch Sonnenlicht nicht eindeutig erkennbar sind mit einem fackernden Zusatzlich in jeweiliger Signallampe auszustatten.

wäre wohl zulassungfähig gewesen,
wollt aber niemand haben.

Sicherheit ruultz
 
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