Hausrat zahlt je nach Versicherer auch bei teuren Pedelecs:
Zusätzliche Klauseln
C1. In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten vereinbart:
1. Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
1. Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht. 2. Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. 3. Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen abhandengekommen sind. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. 5. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. 6. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 VHB 2016 leistungsfrei oder zur Kündigung berechtigt sein.
2. Sportgeräte außer Haus Für Hausratsachen nach § 6 VHB 2016, die der Ausübung eines Sports dienen, leistet der Versicherer im Rahmen der Außenversicherung wie folgt:
1. In Abänderung von § 7 Nr. 1 VHB 2016 gelten versicherte Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, oder die deren Gebrauch dienen, weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. 2. Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
Daher halte ich die Versicherung gegen Diebstahl ausreichend, da diese nicht auf die Garage beschränkt ist und überall gilt.
Viele Grüße - Jörg