Dörti Härri
Bekanntes Mitglied
Die Krankheit ist, unsachlich zu werden, wenn mann es doch besser weiß.Was hat Radleasing mit Autoleasing zu tun?
Diese Versuche unterschiedliche Parameter zu vergleichen, sind irgendwie ne Krankheit.
"gewöhnlichen Gebrauchsspuren"
"Für gewöhnliche Gebrauchsspuren muss der Leasingnehmer keinen Ersatz leisten, da diese durch die Leasingraten abgegolten werden. Zu den gewöhnlichen Gebrauchsspuren gehören alle Abnutzungen des Fahrzeuges, die mit dem üblichen Betrieb des Fahrzeuges einhergehen. "
Wenn zwei beguachtende Leute um dein zurückgegebens Fahrzeug rumschleichen und jeden Furz bemängeln, den man eigentlich als gewöhnliche Gebrauchsspur bezeichnet, dann weiß auch der letzte selbsternannte Experte, dass da was schief läuft.
Ist das bei der Rückgabe eines EBike's nicht so?