Cube Stereo Hybrid HPC SL 625 2021 - Risse Anlenkpunkte Hinterbau

Mit welcher Begründung bzw Mängelrüge will man den Händler in die Pflicht nehmen, wenn der Hersteller hier bescheinigt hat das es kein Mangel ist ?
Zunächst mal mit der Begründung, das der Hersteller das überhaupt nicht zu entscheiden hat. Der hat ja wohl ein Interesse an Gewinnmaximierung und nicht daran, kostenlosen Ersatz für seinen Murks rauszugeben.
 
Zunächst mal mit der Begründung, das der Hersteller das überhaupt nicht zu entscheiden hat.
Wer soll es denn dann entscheiden, wenn nicht der Hersteller, der Händler welcher nichts dafür kann das Cube Mist gebaut hat?

Du kannst Murks welchen Cube rausgibt nicht dem Händler in die Schuhe schieben. Der Händler ist nur ein Zwischenorgan. Zwischen Dir und Cube.
 
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Wer soll es denn dann entscheiden, wenn nicht der Hersteller, der Händler welcher nichts dafür kann das Cube Mist gebaut hat?

Angenommen der Geschädigte beschliesst sich mit seinem Vertragspartner darüber rechtlich zu streiten (weil er vollumfänglichen Ersatz für seinen Schaden/Wertverlust will) - dann keiner von den beiden.

Du kannst Murks welchen Cube rausgibt nicht dem Händler in die Schuhe schieben. Der Händler ist nur ein Zwischenorgan. Zwischen Dir und Cube.

Klar. Der Händler ist aber erstmal der Ansprechpartner und mit dem gibts einen Vertrag. Er ist derjenige, der das nun regeln könnte.

Ich überleg bloss was ich machen würde. Mängelrüge beim Händler, er hat das Recht nachzubessern. Das tut er oder er tut es nicht und meint er kommt mit Sprüchen durch. Dann würde ich eine Frist setzen und rechtliche Schritte ankündigen. Dann läufts wahrscheinlich zu 95%. Und wenn nicht, dann weitergehen. Das Gerede von denen ist dann schnell egal. Der Käufer hat einen realen Schaden, den er nachweisen kann und für den er nicht verantwortlich ist.

Der Händler hat die meisten Möglichkeiten. Von Rücknahme über Ersatzrahmen bis Entschädigung..
 
Zunächst mal mit der Begründung, das der Hersteller das überhaupt nicht zu entscheiden hat. Der hat ja wohl ein Interesse an Gewinnmaximierung und nicht daran, kostenlosen Ersatz für seinen Murks rauszugeben.
Das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert: Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des Einführers (§ 2 Nr. 12 ProdSG).

Recht haben und Recht wollen, spätestens dein Anwalt klärt dich dann schon auf und deine Rechtsschutzversicherung übernimmt die kosten nicht ;) Dann wirst du es auch verstehen 😁
 
Das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert: Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des Einführers (§ 2 Nr. 12 ProdSG).

Recht haben und Recht wollen, spätestens dein Anwalt klärt dich dann schon auf und deine Rechtsschutzversicherung übernimmt die kosten nicht ;) Dann wirst du es auch verstehen 😁
Keine Ahnung wo du das hernimmst, aber ich habe weder das - noch was anderes - zu diesem Aspekt geschrieben.
 
Es wird immer absurder 🤦‍♂️
Dieser Mangel ist kein technischer, wie ja cube selbst zugibt, aber ein optischer. Dazu hat sich cube überhaupt nicht geäußert.
Es ist ein Mangel, denn unter „Verschleiß“ fällt sowas definitiv nicht.
Ich würde damit zum Händler und der soll sich drum kümmern, das es abgestellt wird.
Wie er das veranstaltet, ist mir erstmal egal.

Ich kenne auch nen Fall von cube, wo der Rahmen nach über 3 Jahren ohne Anstand ersetzt wurde, weil die Lackierung nach dem Waschen Blasen geworfen hat. Das Bike sah dann aus wie ein Igel 😜

Also immer locker durch die Hose und sich durch Gelaber von MaD81 nicht mad machen lassen 😬
 
Mängelrüge beim Händler, er hat das Recht nachzubessern.
Was soll er nachbessern?
Der Lack hat einen Riss!
Er gibt den Fall weiter an Cube und Cube sagt es ist unbedenklich.

Wenn Du ein Problem mit der Bremse hast weil ein Kolben hängt etc. , schickt der Händler die Bremse zum Hersteller, der schickt ihm eine neue und der Händler montiert sie. Du glaubst doch nicht das ein Händler einen Bremskolben tauscht. Genausowenig ist ein Fahrrad Händler ein Lackierer etc.

Der Händler ist nur der Agent.
Die Garantie für ein Produkt liegt immer beim Hersteller, nicht beim Händler!

Wenn deine Gabel einen nachweislichen Herstellungsfehler aufweist dann bekommst Du Ersatz von RockShox, Fox etc.
Der Händler wickelt das nur für dich ab weil die Firmen keinen Endkundendirektservice haben.

Du kannst dem Händler natürlich Druck machen, das dieser wiederrum Cube Druck macht.

Solltest Du einen neuen Rahmen erstreiten, stell die Kiste danach in die Vitrine, nicht das wieder ein Lackspannungsriss in Erscheinung tritt 😂
 
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Der Händler ist nur der Agent.
Der Händler ist dein Vertragspartner. Dein EINZIGER Vertragspartner bei einem Kaufvertrag. Ist das echt so kompliziert?

Die Garantie für ein Produkt liegt immer beim Hersteller, nicht beim Händler!
Das ist richtig, Garantie ist auch freiwillig und nicht gesetzlich geregelt und da kann der Hersteller Bedingungen dranknüpfen wie er lustig ist.
Das hat aber mit dem Fall hier nichts zu tun, da geht es um Sachmängelhaftung und da ist, wie schon unzählige Male erwähnt, der Händler in der Pflicht. Wie er die erfüllt und was der Hersteller dazu sagt und beiträgt ist sein Problem und kann dem Endkunden egal sein.

Arbeitest du auch bei einem Fahrradhändler, oder warum seid ihr zwei so daran interessiert, uns Endkunden unsere Rechte abzusprechen?
 
Der Händler ist dein Vertragspartner. Dein EINZIGER Vertragspartner bei einem Kaufvertrag. Ist das echt so kompliziert?

Das ist richtig, Garantie ist auch freiwillig und nicht gesetzlich geregelt und da kann der Hersteller Bedingungen dranknüpfen wie er lustig ist.
Das hat aber mit dem Fall hier nichts zu tun, da geht es um Sachmängelhaftung und da ist, wie schon unzählige Male erwähnt, der Händler in der Pflicht. Wie er die erfüllt und was der Hersteller dazu sagt und beiträgt ist sein Problem und kann dem Endkunden egal sein.

Arbeitest du auch bei einem Fahrradhändler, oder warum seid ihr zwei so daran interessiert, uns Endkunden unsere Rechte abzusprechen?

Hast du noch mal schön zusammengefasst.

Hey, nicht alle haben eine kaufmännische Ausbildung oder Erfahrung in Rechtssachen. Wenn ich lese das Leute Sachmängelhaftung und Garantie nicht auseinanderhalten können, aber mit Google bewaffnet nach Produkt und Gesetz suchen können - wird die Diskussion idR völlig beschubst.

Möge der geschädigte Käufer hier hoffentlich brauchbare Infos rausziehen.

Ich mach mal den Abo Haken weg.
 
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den subjektiven Anforderungen entspricht.
Meine subjektive (und sicher auch objektive, aber die hast du im Zitat mal weggelassen) Anforderung ist, dass ein Rahmen so gefertigt und lackiert wird, dass er nicht nach wenigen Monaten sichtbare Risse entwickelt. Tut er das doch, ist das ein Sachmangel. Und wie schon geschrieben muss in den ersten 12 Monaten der Verkäufer (= Händler) nachweisen, dass dieser Sachmangel nicht schon bei der Übergabe bestand. Das heißt logischerweise nicht, dass die Risse schon bei der Übergabe da gewesen sein müssen.

Was du willst ist "gekauft wie gesehen", das ist aber mit gutem Grund nicht vorgesehen wenn Verbraucher bei Händlern einkaufen. Dann bräuchte man die ganze Sachmängelhaftung ja auch nicht, weil du würdest das Rad ja einfach nicht kaufen wenn es schon beim Händler scheiße aussieht.

Ich weiß auch wirklich nicht, warum du dich hier so doof stellst. Wenn du ein Handy kaufst und nach drei Monaten der Akku so platt ist dass er nur noch fünf Minuten hält, gehst du vermutlich auch zum Händler und willst mindestens einen neuen Akku. Auch wenn der Händler dann sagt "öhm aber beim Gefahrenübergang funktionierte es doch ganz normal" und auch wenn der Hersteller dir einen Zettel gibt, wo draufsteht dass der Akku keine Explosionsgefahr darstellt.
 
Ist das echt so kompliziert?
Scheinbar schon!
Für manche zumindest.
Zeigt sich erst nach einer gewissen Zeit der Benutzung ein Mangel, haftet der Verkäufer für diesen nur, wenn dieser Mangel schon "von Anfang an" bestand oder zumindest angelegt war. Dafür ist grundsätzlich der Käufer beweispflichtig. In der Praxis führt dies häufig zu großen Problemen, weil dieser Nachweis nur schwer gelingt.
Quelle:
https://www.vis.bayern.de/recht/kaufvertraege/sachmaengelhaftung.htm
 
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