Die Werkstatt und das freischalten

Gleiches ist bei Reifen aus dem Internet, wenn der Reifenhändler sie aufzieht, dann steht er erstmal in der Haftung, denn wenn der Reifen einen Schaden hat, dann wendest du dich als erstes an ihn und er muss nachweisen das er alles richtig gemacht hat.
Kann ich mir kaum vorstellen. Ich habe gerade erst 2 neue Hinterreifen am Auto! aufziehen lassen, in einer Werkstatt, wo ich die Reifen nicht gekauft habe. War eine Panne im Urlaub und ich war froh, einen Händler gefunden zu haben, der überhaupt diese Reifen verfügbar hatte und einen zweiten, der sie zeitnah aufziehen konnte.
Wenn der zweite Händler dafür in die Haftung für die Reifen geraten würde, hätte er das niemals gemacht. Beim Auto besteht ja nochmal ein ganz anderes Risiko als bei Bike.
Auch der erste Händler, der die Reifen verkauft hat, kann ja Reifen bestenfalls optisch begutachten, also auch nicht für Schäden am Reifen haften.
 
da schlägt wohl wieder die "Deutsche Gründlichkeit" durch - entspannt euch etwas und seht das alles nicht so eng. Ich selbst mache beim Bike alles selber bzw. bei einem Händler ums Eck, bei dem ich das Bike NICHT gekauft habe - warum sollte er mir nichts machen - ich bezahle ihn ja auch dafür. Wenn er nur Bikes reparieren würde, die bei ihm gekauft wurden, dann wäre er schon längst pleite !
 
Also die Haftungsfrage beim Reifen aufziehen ist Unsinn und greift rechtlich so gut wie gar nicht.
Beispiel Auto.
Wäre dem so, würde keine einzige Auto-Werkstätte Reifen aufziehen die nicht bei ihnen gekauft wurden.
 
Es gibt Werkstätten die montieren anderswo gekaufte Teile oder Reifen, andere auch nicht. Zu beachten ist immer das die Garantie, Kulanz oder Gewährleistung hier schwierig ist. Wenn das Teil Probleme macht, sagt der Lieferant erst mal, ist falsch verbaut worden, die Werkstatt sagt, das Teil war fehlerhaft. Also hat das alles vor und Nachteile. Kaufe ich die Teile auch bei der Werkstatt habe ich diese Probleme nicht, da ist die Werkstatt komplett für alles haftbar, Teile wie Montage.

Man kann kaufen wo man will und Werkstätten können montieren was sie wollen 🙂

Geiz war noch nie Geil ausser in der Werbung.
 
Ja hab dann schlussendlich auch einen gefunden der nicht auf so einem hohen Ross saß. Kleine Fahrradwerkstatt.
Ich würde nach der Aktion bei dem ersten Händler jedenfalls nie mehr was kaufen. Aber wenn die es sich leisten können Ihr Potenziellen Kunden so zu vergraulen muss es ja noch gut laufen.
So sehe ich das auch bei meinem Händler, der mir das Orbea verkauft hatte, Software könne er nicht machen, da keine Lizenz von Bosch.
Und das als offizieller Orbea Händler.
Da sollte eigentlich Orbea Interesse haben, dass er das anbieten könnte, aber er seinerzeit:

"Da müsste dann einer aus dem Baskenland anreisen mit dem Dongle und das hier vor Ort machen"
 
Nur damit das klar ist, schaltet eine Werkstatt fremd montierte Leuchten frei, so muss die Verkabelung der Lampe und die Funktionsfähigkeit geprüft werden. Eine Haftungsausschluss greift gegenüber dem Verbraucher nicht. Ist die Leuchte im Eimer haftet der Händler lediglich für seine Arbeit, aber nicht für die Leuchte. Es sei den er war zu dämlich zu verkabeln oder hat nicht geprüft.
Niemand wird gezwungen mitgebrachte Geräte zu verbauen!
Mir geht nur die fehlerhafte Begründung auf die Nerven!
Ich war inzwischen bei einem kleinen Laden um die Ecke, kein Problem, wird montiert (nicht so wichtig) und verkabelt. O-Ton, das mach ich lieber selber bevor du mit deinen unegalen Fingern was kaputt machst.
Fazit, schon wieder einer der allen erzählt wie doof sich der große Händler angestellt hat........
 
Ist die Leuchte im Eimer haftet der Händler lediglich für seine Arbeit, aber nicht für die Leuchte.
muss dem Käufer aber nachweisen das der falsch verkabelt hat, was schwer sein wird.
Kunde sagt er hat alles richtig gemacht!
Händler sagt er hat nichts geändert.
Kunde bezweifelt das, da Kunde ja der Fachmann ist.

Als Händler, am besten die Finger von sowas lassen.

Gruss

Norbert
 
Nur damit das klar ist, schaltet eine Werkstatt fremd montierte Leuchten frei, so muss die Verkabelung der Lampe und die Funktionsfähigkeit geprüft werden. Eine Haftungsausschluss greift gegenüber dem Verbraucher nicht. Ist die Leuchte im Eimer haftet der Händler lediglich für seine Arbeit, aber nicht für die Leuchte. Es sei den er war zu dämlich zu verkabeln oder hat nicht geprüft.
Niemand wird gezwungen mitgebrachte Geräte zu verbauen!
Mir geht nur die fehlerhafte Begründung auf die Nerven!
Ich war inzwischen bei einem kleinen Laden um die Ecke, kein Problem, wird montiert (nicht so wichtig) und verkabelt. O-Ton, das mach ich lieber selber bevor du mit deinen unegalen Fingern was kaputt machst.
Fazit, schon wieder einer der allen erzählt wie doof sich der große Händler angestellt hat........
muss dem Käufer aber nachweisen das der falsch verkabelt hat, was schwer sein wird.
Kunde sagt er hat alles richtig gemacht!
Händler sagt er hat nichts geändert.
Kunde bezweifelt das, da Kunde ja der Fachmann ist.

Als Händler, am besten die Finger von sowas lassen.

Gruss

Norbert
Ich glaube ich sollte etwas Licht in eure Postings bringen, weil so wie ihr das geschrieben habt weiss nicht jeder wie das gemeint ist.

Annahme: Kunde kommt mit selbst gemachter Verkabelung und selbst montierter Leuchte zum Händler und bittet um Freischaltung. Vorausgesetzt der Händler macht das, ergeben sich jetzt drei Möglichkeiten:
a) der Händler ist ein Depp und schaltet das einfach frei.
b) der Händler ist kein Depp und überprüft vor der Freischaltung die Art der Verkabelung und die Funktionstüchtigkeit der Leuchte. Wenn beides gegeben ist, schaltet er frei.
c) der Händler informiert den Kunden, dass er an Fremdarbeiten keine Freischaltungen durchführt.
Als Begründung führt er die Haftungsfrage an.

Wenn nun die Variante b) stattgefunden hat und nach dem Verlassen des Händlers die Leuchte nicht funktioniert, muss man unterscheiden ob diese Fehlfunktion schon nach wenigen Metern oder erst nach mehreren Stunden oder gar erst am nächsten Tag aufgetreten ist.
Wenns gleich nach Verlassn des Geschäftes passiert ist, kann man auf Kulanz und Toleranz des Händlers hoffen. Verpflichtet ist er aber zu gar nichts. Ausser er nimmt das Rad als Reparaturauftrag an. Dann hat man eine gewöhnliche Reparatur nach Tarif zu bezahlen.
Wenn die Fehlfunktion allerdings erst nach längerer Zeit wie oben beschrieben aufgetreten ist, wird der Händler am Kulanzweg keinen Finger krumm machen weil er zu Recht argumentieren kann: Was weiss ich was Sie in der Zwischenzeit alles gemacht haben.

Haftungsausschlüsse sind sofern sie nicht Teil eines Vertragswerkes sind in der Regel das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben stehen.
Abgesehen sind von einem Händler/Werkstätte der mit so etwas daherkommt tunlichst die Finger zu lassen.
Mehr will ich aus Gründen des Themenumfangs dazu gar nicht schreiben.

Ich selbst, wäre ich Händler/Werkstätte würde so einen Fall allein aus Haftungsgründen nicht annehmen.
 
Naja, so ist das alles nicht so ganz richtig, weil wir von hypothetischen Kausalverläufen ausgehen.
Ist mir jetzt auch egal, Problem gelöst, Laden steht auf der persönlichen NoGoListe.
Macht ihm vermutlichwenig Aus.
 
Naja, so ist das alles nicht so ganz richtig, weil wir von hypothetischen Kausalverläufen ausgehen.
Ist mir jetzt auch egal, Problem gelöst, Laden steht auf der persönlichen NoGoListe.
Macht ihm vermutlichwenig Aus.
Sehe ich ganz genauso. Klar, wer nichts anfasst, macht auch nichts kaputt. Ob das aber die richtige Strategie für eine langfristige Bindung zufriedener Kunden ist, eher zweifelhaft. Den ersten ist er ja nun schon los. Der erzählt das noch 5 Kumpels, die ist er auch los. Da hätte sich eine defekte Lampe aus eigener Tasche schon lange wieder gerechnet. Obwohl es dazu gar nicht gekommen wäre.
 
Versetzt euch mal in einen Händler:
Wenn er eine Freischaltung nicht macht => Eintrag des „Kunden“ bei Google => jeder der das liest denkt sich der Händler muss das nicht annehmen => alles gut
Wenn er eine Freischaltung macht und dann angeblich wegen ihm etwas nicht (mehr) funktioniert wie erwartet => Eintrag des Kunden bei Google => jeder der das liest denkt sich der Händler ist unfähig und interessiert sich nicht für berechtigte Kundenreklamationen => alles schlecht
 
Versetzt euch mal in einen Händler:
Wenn er eine Freischaltung nicht macht => Eintrag des „Kunden“ bei Google => jeder der das liest denkt sich der Händler muss das nicht annehmen => alles gut
Wenn er eine Freischaltung macht und dann angeblich wegen ihm etwas nicht (mehr) funktioniert wie erwartet => Eintrag des Kunden bei Google => jeder der das liest denkt sich der Händler ist unfähig und interessiert sich nicht für berechtigte Kundenreklamationen => alles schlecht
Es gibt Gott sei Dank offensichtlich auch Händler, die das anders sehen.......

Kommt alle zu mir.....
ich habe ne gelbe Wutz da stehen, und die freut sich wenn Sie gefüttert wird.
 
Ich käme nie auf die Idee meinen kleinen lokalen Händler bei Google (negativ) zu bewerten - ich bin froh einen Händler vor Ort zu haben, der mir sogar ausserhalb der der "Dienstzeiten" was macht wenns dringend ist. Aber vielleicht ist das auf dem "Land" in einem kleinem "Kaff" alles viel einfacher als anderswo - und das ist gut so !!!
 
Es gibt auch Hersteller welche per default den Lichtport freischalten auf 18 Watt. Ist zwar doof weil die Reichweite leidet.
Exakt so würde ich den Besuch beim Fachhänler gestalten: freischalten mit der geringsten Wattzahl ( 3 Watt ) und erst danach die Beleuchtung installieren.
Und NEIN: es ist egal welche Leistung freigeschaltet ist, die Lampen funktionieren. Die einzige Begründung für das " Anpassen " ist die Lichtreserve welche scheinbar gesetzlich vorgesehen ist.
 
Das mit der Lichtleistung ist durchaus wichtig. Denn wenn nur für z.b. 5 Watt frei geschaltet und man eine Leuchte verbaut die 15 Watt (mit Fernlicht) verbraucht, kann es bei Nutzung der Tretunterstützung (spätestens bei voller Leistung) zu Fehlern und zum Abschalten des Systems kommen. Hatte ich schon ....
Jetzt habe ich 18 Watt für Licht, was die Reichweite verringert, weil der Akku eben so viel Reserve bieten muss, dass auch ohne Tretunterstützung das Licht 1 Stunde noch versorgt werden kann (Auskunft des Herstellers).
Bei meinem BOSCH System bedeutets dass, statt ca. 100 km im Eco-Modus nur noch 95km ... lt. Anzeige im Display.
Da ich aber jetzt auch statt der grobstolligen MTB Reifen die Schwalbe Hurracan benutze, gleicht sich das wieder aus ;)
Lustig dabei ist, dass unmittelbar nach dem Einsetzen des Akkus (100% geladen) mit im ECO Modus eben die 95km Reichweite angezeigt werden. Nach rund 40km gefahren bei Nutzung aller Modis - meist aber ohne oder nur ECO habe ich dann durchaus auch schon 110 km ...

Was das Verhalten des Händlers angeht - ich habe das Glück dass bei meinem Händler (Stadler Wien) *sehr* kompetente und freundliche Mitarbeiter in der Werkstatt arbeiten. Die mir zwar auch das mit Haftung etc. erzählen, ich denen aber jedes Mal sage "eh klar - ich unterschreibe Euch gerne eine Verzichtserklärung" - Antwort: "Passt schon, machen wir". Gibt dann auch immer etwas für die Kaffeekasse ;)
 
Ich brauche mich nicht in einen Händler versetzten, ich bin seit 26 Jahren selbständig. Wo gehobelt wird, fallen Späne und dafür hat man eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Und ich setze auch bei einem bartlosen Jüngling, mit dem Anstecker Müller, Meier, Schmitz, Zweiradmechanikermeister voraus, dass ihm das bekannt ist......
 
Ich muss schmunzeln, wenn ich den Zinnober über die Probleme beim Einbau von Fremdteilen sehe. Ein Freund betreibt eine angesehene Werkstatt für LKW, da ist es Gang und Gäbe, das Speditionen und Busunternehmer Fremdteile wie Getriebe, Achsen usw für einen Reparaturtausch mitbringen. Da wird ein Haftungsverzicht und Gewährleistungsausschluss unterschrieben und die Teile werden ohne Diskussion verwendet.
Ich denke, es liegt eher an mangelhafter Qualifikation in der Fahrradbranche, dass es zu diesen Problemen kommt. Leider 😢
 
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