eMTB-News User Award 2023: Verlosung der Lesergewinne – and the winner is …

eMTB-News User Award 2023: Verlosung der Lesergewinne – and the winner is …

Natürlich gab es, wie in jedem Jahr, nicht nur Auszeichnungen für viele Hersteller – auch alle, die an der Umfrage teilgenommen haben, hatten die Chance auf einen der vielen hochwertigen Preise. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die Preise und die Namen der Gewinner – bist du dabei?

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eMTB-News User Award 2023: Verlosung der Lesergewinne – and the winner is …

Worauf wartest du noch? Abstimmen und gewinnen! Stimme für deine E-Bikes und Produkte ab und mach bei den eMTB-News User Awards 2023 mit. Mit etwas Glück gewinnst du einen unserer Top-Preise im Gesamtwert von mehr als 13.500 Euro. Hier geht es zur Umfrage.
 
Schön, mal live mitzuerleben, auf welche (erbärmliche) Weise solche Rankings zustande kommen, ausgeschlachtet werden und was man von ihnen halten kann. Wieder ein Stück kindlicher Naivität zum 👹 ... naja ... immerhin dafür war das Geschreibsel hier gut o_O

Hätte echt nicht gedacht, das wirklich NICHTS dahinter steckt ...
 
Hallo eMTB-News-Team, ihr wisst aber schon, dass die volle Namensnennung Datenschutzrechtlich sehr bedenklich, wenn nicht gar verboten ist. Schaut euch das bei euren MTB-News Kollegen an, die haben es richtig gemacht.
Wenn Du bei der Anmeldung zur Umfrage / Gewinnspiel die Zustimmung gegeben hast ist daran nichts zu rütteln!

Allerdings
Rechtlich interessant wird es nun rund um das sogenannte „Kopplungsverbot“ des Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Kurz gesagt regelt dies, dass es für die Frage, ob eine Einwilligung freiwillig abgegeben wurde auch darauf ankommt, ob die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfüllung eines Vertrages von der Erteilung der Einwilligung abhängig gemacht wurde. Damit soll verhindert werden, dass Verantwortliche Einwilligungen durch Verknüpfung mit davon unabhängigen Dienstleistungen „erzwingen“ und Betroffene schlicht keine Wahl haben als einzuwilligen.
Quelle:
https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-ratgeber-fuer-gewinnspiele-und-preisausschreiben/
Da kann ich keine Aussage dazu treffen weil ich die Umfrage nicht kenne, nicht angesehen habe an welche Bedingungen die Verlosung geknüpft ist.

Sollte die Teilnahme an die Veröffentlichung von persönlichen Daten gebunden sein ist es Rechtswidrig. Kann man eine Zustimmung frei Entscheiden ist alles im Lot
 
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