es müssen neue Laufräder her...............

bloß doof das du zu erst Beleidigend wurdest :cool:👍 somit Aussage gegen Aussage und dann?

Liebes Catweazle, noch eine letzte Info von mir. Beleidigung ist gemäß § 185 StGB ein Straftatbestand und wird auf Antrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Ich bin mir sicher, dass die in der Lage ist, Deine Identität zu ermitteln. Auch im Internet ist man nicht immer anonym! Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Im übrigen bin ich mir sicher, dass Deine private Nachricht an mich den Tatbestand der Beleidigung voll erfüllt. Mal sehen, wie es jetzt weitergeht....

lächerlich sowas x'D

......willst jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige machen weil einer dich im Netz Beleidigt hat??
nicht dein ernst oder!!!

Alter Schwede ........ x'Dx'Dx'Dx'Dx'Dx'D
 
Manchmal muss man halt vorsichtig sein. Vor allem dann, wenn man nicht weiß mit wem man sich anlegt. Sonst geht der Schuss nach hinten los und man ist in einer Situation, die man sich vorher nicht mal im Traum vorstellen konnte.
 
thumbs-up-guns13.jpg


na dann großer Bär gib alles und strecke mich nieder mit deiner Macht hinter dem Monitor...... x'D x'D x'D
 
Manchmal muss man halt vorsichtig sein. Vor allem dann, wenn man nicht weiß mit wem man sich anlegt. Sonst geht der Schuss nach hinten los und man ist in einer Situation, die man sich vorher nicht mal im Traum vorstellen konnte.


die man sich vorher nicht mal im Traum vorstellen konnte. :screamingfear::screamingfear::screamingfear:

oha!!!!! das habe ich ja ganz überlesen, Du BIST SCHULD das mein Stuhl jetzt nass ist, Verklage dich jetzt auch das ich wieder einen neuen von DIR bekomme!!! 😁 👍


Ich frage mich gerade ob du dich hier nur Angemeldet hast um Stunk zu machen? :flushed:

Frasch69

Neues Mitglied
Registriert 2. Februar 2021
Mehr Fotos · Bikemarkt



Fortsetzung folgt......
 
Zuletzt bearbeitet:
das weiß ich schon lange, aber ich warte jetzt auf was anderes von DIR :p

Mit den Datenschutzbestimmungen kennst du dich ja hoffentlich aus.

Wird der Namen einer Person genannt und führt die Nennung dazu, dass eine bestimmte Person damit in Verbindung gebracht werden kann, kann die Verletzung des Namens- und Persönlichkeitsrecht gegeben sein (§ 12 BGB). Vor allem, wenn keine Einwilligung der Person vorliegt. 😁
 
Zuletzt bearbeitet:
Fantastischer Thread!
Bitte unbedingt weitermachen.
Es ist mir zeitlich nicht möglich, das nachmittägliche Unterschichtenprogramm zu verfolgen, daher ist dieser Beitragsfaden ein schönes Substitut.
Wer steht aktuell gegen wen im Ring?
 
Tut mir leid, dass das etwas ausgeartet ist. Die per PN erfolgte Beleidigung von “zuvielQuarkhier“, ehemals Catweazle wollte ich aber nicht ohne Reaktion stehen lassen. Ich bin aber jetzt endgültig aus diesem Thema.
 
Zurück