zuvielQuarkhier
Mitglied
bloß doof das du zu erst Beleidigend wurdest somit Aussage gegen Aussage und dann?
lächerlich sowas
......willst jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige machen weil einer dich im Netz Beleidigt hat??
nicht dein ernst oder!!!
Alter Schwede ........
Liebes Catweazle, noch eine letzte Info von mir. Beleidigung ist gemäß § 185 StGB ein Straftatbestand und wird auf Antrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Ich bin mir sicher, dass die in der Lage ist, Deine Identität zu ermitteln. Auch im Internet ist man nicht immer anonym! Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Im übrigen bin ich mir sicher, dass Deine private Nachricht an mich den Tatbestand der Beleidigung voll erfüllt. Mal sehen, wie es jetzt weitergeht....
lächerlich sowas
......willst jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige machen weil einer dich im Netz Beleidigt hat??
nicht dein ernst oder!!!
Alter Schwede ........