Das Pamphlet von Zedler ist das aktuellste, welches ich öffentlich zugänglich finden konnte.
Da steht als erstes in der Überschrift von Kategorie 2:
Da steht als erstes in der Überschrift von Kategorie 2:
Darunter dann als einer der aufgeführten Punkte:Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Bauteileherstellers getauscht werden dürfen
Da ist meine Einschätzung schlicht, dass man zu den Punkten dazuschreiben kann was man will, es gilt immer zuerst das übergeordnete „nach Freigabe des Fahrzeug- oder Bauteileherstellers“. Dazu kommt noch, dass der Bauteilhersteller gar nichts freigeben kann, das darf nur der Fahrzeughersteller, da er die CE deklariert hat. Und ein „sollte … möglich sein“ ist halt in keinem Fall ein „ist möglich“.Lenker-Vorbau-Einheit (Soweit die Zug- und/oder Leitungslängen nicht verändert werden müssen. Innerhalb der originalen Zuglängen sollte eine Veränderung der Sitzposition im Sinne des Verbrauchers möglich sein. Darüber hinaus verändert sich die Lastverteilung am Fahrrad erheblich und führt potentiell zu kritischen Lenkeigenschaften)
Zuletzt bearbeitet: