Nicht ganz. Wir sind da aktuell auch dran das einzuführen.
Für uns war es wichtig, dass die vorzeitige Rückgabe mit versichert ist.
Hier beim Bikeleasing Service:
Gut versichert: Dienstrad-Leasing mit Versicherung | Bikeleasing Service
In der Versicherung Premium Plus (Verschleißversicherung) ist die Rückgabe automatisch mit abgesichert.
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
3. Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
3.1. Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für die vorzeitige Rücknahme der geleasten Räder (maximal 2 Räder pro Arbeitnehmer), die per Überlassungsvertrag an einem klar definierten Arbeitnehmer übergeben wurden, sofern der Arbeitsvertrag/Anstellungsvertrag in dem vereinbarten Überlassungszeitraum seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers mittels Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird oder der Arbeitnehmer wegen Elternzeit freigestellt wird. Die Feststellung der Rechtskräftigkeit der Kündigung, des Aufhebungsvertrages
oder die Freistellung wegen Elternzeit löst einen versicherten Schaden aus. Gleiches gilt für die Abwicklungskosten
in Fällen von Erwerbsunfähigkeit.
3.2. Erstattet werden die im Ablöseangebot der jeweiligen Leasinggesellschaft genannten Beträge inkl. Leasingnebenleistungen und Transport/Abwicklungskosten durch die BLS Versicherungs GmbH & Co. KG.
3.3. Es gilt keine Selbstbeteiligung als vereinbart.
Anhang anzeigen 25194