Man kann sich da ja mal ein wenig informieren, hier ein Ersatz Ansatz:
"Nun haben der Verbund Service Fahrrad (VSF) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammen mit dem Zedler-Institut einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes herausgegeben. Darin wird zum ersten Mal in einer Übersicht festgehalten, welche Teile man ohne spezielle Freigabe tauschen darf und welche nicht – und mit wem im zweiten Fall Absprache zu halten ist: mit Fahrradherstellern, Systemanbietern, Teileherstellern etc. So dürfen bspw. Steuerlager, Umwerfer und Schaltwerk ohne Probleme getauscht werden. Lenker und Vorbau hingegen dürfen mit bestimmten Auflagen nur dann ausgetauscht werden, wenn Fahrzeug- oder Teilhersteller diese Komponenten freigegeben haben. Ihr seht: Kompliziert bleibt es trotzdem, aber dank des neuen Leitfadens weiß nun wenigstens euer Händler Bescheid und kann euch besser beraten. Und dieses Angebot solltet ihr auch wahrnehmen."
Ich kopiere den Rest auch mal hier rein:
Kategorie 1 Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen
- Motor
- Sensoren
- Elektronische Steuerung
- Elektrische Leitungen
- Bedieneinheit am Lenker
- Display
- Akku-Pack
- Ladegerät
Kategorie 2 Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen
- Rahmen / – Federbein
- Gabel / – auch gefedert
- Laufrad für Nabenmotor
- Bremsanlage
- Bremsklötze (Felgenbremse)
- Gepäckträger
Kategorie 3 Bauteile die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen
- Tretkurbel
- Laufrad ohne Nabenmotor
- Kette / Zahnriemen (wenn die Originale Breite eingehalten wird)
- Felgenband (Felgenbänder und Felgen müssen aufeinander abgestimmt sein.)
- Reifen (Stärkere Belastungen machen den Einsatz von für den E-Bike-Einsatz freigegeben Reifen nötig)
- Bremszüge / Bremsleitungen
- Bremsbeläge (Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
- Lenker-Vorbau-Einheit (soweit die Zug- und / oder Leitungslängen nicht verändert werden müssen)
- Sattel und Sattelstützeneinheit (wenn der Versatz nach hinten zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist)
- Sattel und Sattelstütze (Wenn der Versatz nach hinten zum Serien-/Original-Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist.
- Scheinwerfer
Hinweis zu Kategorie 3: Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und seine Risikoanalyse durchgeführt wurde.
Kategorie 4 Bauteile für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
- Steuerlager
- Innenlager
- Pedale (wenn das Pedal zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht breiter ist)
- Umwerfer
- Schaltwerk
- Schalthebel / Drehgriff
- Schaltzüge und Hüllen
- Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz (wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich beim Serien- / Original Einsatzbereich ist)
- Kettenschutz
- Radschützer (wenn die Breite nciht kleiner wie beim Serien- / original Einsatzbereich ist und der Abstand zum Reifen min. 10 mm beträgt)
- Speichen
- Schlauch (wenn das gleiche Ventil wie beim Serien- / Original Einsatzbereich verwendet wird)
- Dynamo
- Rücklicht
- Speichenstrahler
- Ständer
- Griffe (wenn diese über eine Schraubklemmung verfügen)
- Glocke
Quelle:
https://ebike-mtb.com/rechtslage-e-mtb-was-darf-ich-und-wenn-ja-wie-viel/
Mir ist bewusst, dass sicher gleich wieder die ersten kommen und nörgeln, weil sie ja an ihr Eigentum schrauben können was sie wollen, aber das funktioniert ja z.B. am KFZ auch nicht. Man muss halt einfach ein wenig aufpassen und ggf. nachfragen.