joerghag
Bekanntes Mitglied
Kann mir jemand erklären, warum dieses Thema immer wieder hoch kommt?
Die CE hat lediglich eine Relevanz für den Hersteller und den Service Betrieb.
Du selbst kannst an dein e-Fahrrad bauen was es für Fahrräder gibt.
Es braucht weder e-zugelassene Reifen noch Lenker noch sonst irgend was.
Mit der Versicherung (da kommt nur die Private Haftpflicht in Frage) hat das nichts zu tun
und auch nicht mit der Straßenverkehrsordnung.
Die Garantie kann ein Hersteller natürlich willkürlich einschränken, die Gewährleistung nicht.
Selbst wenn du einen anderen Lenker und andere Reifen verbaut hast, kann er die Gerwährleistung nicht verweigern, wenn z.B. der Motor kaputt geht. Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang.
Der Händler bzw. Servicebetrieb hält sich mit dem Schreiben einfach nur frei.
Also locker weiter durch die Hose atmen und einfach fahren.
Die CE hat lediglich eine Relevanz für den Hersteller und den Service Betrieb.
Du selbst kannst an dein e-Fahrrad bauen was es für Fahrräder gibt.
Es braucht weder e-zugelassene Reifen noch Lenker noch sonst irgend was.
Mit der Versicherung (da kommt nur die Private Haftpflicht in Frage) hat das nichts zu tun
und auch nicht mit der Straßenverkehrsordnung.
Die Garantie kann ein Hersteller natürlich willkürlich einschränken, die Gewährleistung nicht.
Selbst wenn du einen anderen Lenker und andere Reifen verbaut hast, kann er die Gerwährleistung nicht verweigern, wenn z.B. der Motor kaputt geht. Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang.
Der Händler bzw. Servicebetrieb hält sich mit dem Schreiben einfach nur frei.
Also locker weiter durch die Hose atmen und einfach fahren.