e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread

Anzeige

Re: e-MTBs in freier Wildbahn - Bilderthread
@Bikehapser best wishes.

Nach einem 3/4 Jahr Hardtail auf North Shore Strecken, kam vor 4 Wochen der Rückfall ins eEnduristische:

IMG_2886.jpg
 

Anhänge

  • IMG_2890.jpg
    IMG_2890.jpg
    5,2 MB · Aufrufe: 86
  • IMG_2887.jpg
    IMG_2887.jpg
    2,8 MB · Aufrufe: 93
  • IMG_2888.jpg
    IMG_2888.jpg
    3,1 MB · Aufrufe: 89
ist wohl aber so wie in D. Forst und Flurstraßen sind keine öffentlichen Straßen, sondern für Forst und Landwirtschaft angelegt. Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen müssen die nicht von Verschmutzungen gereinigt werden.
Pustekuchen!
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-130316?hl=true
Auch ohne eine entsprechende Beschilderung sei Fußgänger- und Radfahrerverkehr auf öffentlichen Feldwegen zulässig. Eine Pflicht zur Saubererhaltung des Weges für die Landwirte könne nicht abgestritten werden. Dies sei aber im Rahmen der Eigentumsverpflichtung und der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme zumutbar. Auch ein langsames Fahren auf dem asphaltierten Weg bringe nur einen hinnehmbaren Zeitverlust. Im Landkreis gebe es zahlreiche solche Feldwege mit dem Zeichen 240 und der Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr. Auch müssten Fußgänger und Radfahrer mit einem gewissen Maß an Verschmutzung leben und ihr Fahrverhalten auf diese Gegebenheiten einstellen. Andererseits bestehe natürlich grundsätzlich eine Verpflichtung des Veranlassers, von übermäßigen Fahrbahnverschmutzungen, diese wieder ordnungsgemäß zu beseitigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen. Wenn wir hier in D oder bei mir in Bayern die Eigentümer bei geänderten Wegverhältnissen, bei blockierten Wegen etc. in Haftung nehmen wollen werden wir nicht mehr ungehindert im Wald biken können. Beispiel: Österreich!

Wir fahren auf Wegen, Trails die sich jeden Tag ändern können. Hier in Bayern gilt, Betreten der Wälder kann gefährlich sein, nicht jeder Baum wird jährlich auf seine Standfestigkeit geprüft. Ich kann damit gut leben, liegt auf meinem Trail ein Baum der letzte Woche noch nicht da war werde ich sicher nicht den Eigentümer haftbar machen.

Wälder sind kein Trailpark, dort sieht es anders aus. Die haben auch AGB´s die sowas regeln, das haben bayerische Wälder nicht. Wir sollten uns das (bis jetzt uneingeschränkte) bayerische Betretungsrechts des Waldes nicht durch Haftungsforderungen nehmen lassen. Dann sind wir nämlich selber schuld.

Gruß
 
So uneingeschränkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
Anhang anzeigen 32610

Oder
Anhang anzeigen 32611
Kommt halt auf Bundesland an.

siehe auch meinen Beitrag im anderen Forum

nicht alle Schilder sind rechtens.
Man muss allerdings überlegen ob man (also MTBiker) es rechtlich festellen will 🤔 Ich selber aktzeptiere solche Schilder um Ärger, auch in Zukunft oder schlimmeren Beschränkungen aus dem Weg zu gehen.

Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es übrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchführt :rolleyes:

Gruß
 
Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es übrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchführt :rolleyes:
Ich weiß, zumal wenn man es ganz genau nehmen würde, diese Tests dort und überall auf öffentlichen Grund garnicht so einfach durchgeführt werden dürften laut geltenden Gesetz.
Diese Tests haben nämlich einen kommerziellen Hintergrund. Das muss man sich genehmigen lassen.

Grundrechte

Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung gewährleistet das Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur. Geschützt ist auch das Radfahren in freier Natur, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer – der Verpflichtung des Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV entsprechend – mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen (BayVGH, Urteil vom 03.07-2015, Az. 11 B 14.2809, Rdnr. 30)

Quelle:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/bayern/
 
Zuletzt bearbeitet:
So uneingeschränkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
Diese Schilder habe rein gar nichts zu bedeuten und werden von mir immer ignoriert!!
Sehr witzig, den Art. 28, Abs. 1 hier heranzuziehen: "Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang."

Bei uns wird es leider zur Unsitte, alles zum Naturschutzgebiet zu machen und das bedeutet wirklich, man darf dort nicht mehr fahren und falls erwischt, kostet es richtig Strafe. Da fahre ich auch nicht mehr.

Allerdings hat sich da auch ein ganz schlauer ausgetobt und nur die Schilder oben am vermeintlichen Traileingang aufgestellt.
Nun fahre ich viele dieser Trails, weil es sehr viel Spaß macht und ich es kann, von unten nach oben 👍
 
@Bikehapser

Auch von gute Besserung drücke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wünscht.

P.S. Hab mir gerade überlegt wenn das ein Motorrad gewesen wäre, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hätten 🤔😲
 
@Bikehapser

Auch von gute Besserung drücke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wünscht.

P.S. Hab mir gerade überlegt wenn das ein Motorrad gewesen wäre, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hätten 🤔😲
Bei einem Sturz wegen nicht beherrschen des Fahrzeuges mit Verletzungsfolge und Polizeirapport gibt's immer eine Anzeige.
 
Zurück