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Wir hatten auch schon Schneeregen auf 900m im Schwarzwald vor paar Tagen, aber zum GlĂŒck, zum GlĂŒck....Ab ~ 1300 m![]()
Aber bei 6 Grad ist schon zapfig gewesen oder? Am Gipfelkreuz haben sich die Wanderer bestimmt leicht verwundert angeschaut.Ab ~ 1300 m![]()
Ăh was?Gibt eine Anzeige wegen Nichtbeherrschung des FahrzeugesâŠ.
Pustekuchen!ist wohl aber so wie in D. Forst und FlurstraĂen sind keine öffentlichen StraĂen, sondern fĂŒr Forst und Landwirtschaft angelegt. Im Gegensatz zu öffentlichen StraĂen mĂŒssen die nicht von Verschmutzungen gereinigt werden.
Auch ohne eine entsprechende Beschilderung sei FuĂgĂ€nger- und Radfahrerverkehr auf öffentlichen Feldwegen zulĂ€ssig. Eine Pflicht zur Saubererhaltung des Weges fĂŒr die Landwirte könne nicht abgestritten werden. Dies sei aber im Rahmen der Eigentumsverpflichtung und der gebotenen gegenseitigen RĂŒcksichtnahme zumutbar. Auch ein langsames Fahren auf dem asphaltierten Weg bringe nur einen hinnehmbaren Zeitverlust. Im Landkreis gebe es zahlreiche solche Feldwege mit dem Zeichen 240 und der Freigabe fĂŒr landwirtschaftlichen Verkehr. Auch mĂŒssten FuĂgĂ€nger und Radfahrer mit einem gewissen MaĂ an Verschmutzung leben und ihr Fahrverhalten auf diese Gegebenheiten einstellen. Andererseits bestehe natĂŒrlich grundsĂ€tzlich eine Verpflichtung des Veranlassers, von ĂŒbermĂ€Ăigen Fahrbahnverschmutzungen, diese wieder ordnungsgemÀà zu beseitigen.
ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen. Wenn wir hier in D oder bei mir in Bayern die EigentĂŒmer bei geĂ€nderten WegverhĂ€ltnissen, bei blockierten Wegen etc. in Haftung nehmen wollen werden wir nicht mehr ungehindert im Wald biken können. Beispiel: Ăsterreich!
Habe entscheidende Passage eingefĂŒgt als Zitat.ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen
So uneingeschrÀnkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.Wir sollten uns das (bis jetzt uneingeschrÀnkte) bayerische Betretungsrechts des Waldes nicht durch Haftungsforderungen nehmen lassen. Dann sind wir nÀmlich selber schuld.
GruĂ
Kommt halt auf Bundesland an.So uneingeschrÀnkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
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Oder
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Ich weiĂ, zumal wenn man es ganz genau nehmen wĂŒrde, diese Tests dort und ĂŒberall auf öffentlichen Grund garnicht so einfach durchgefĂŒhrt werden dĂŒrften laut geltenden Gesetz.Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es ĂŒbrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchfĂŒhrt![]()
Grundrechte
Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung gewĂ€hrleistet das Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur. GeschĂŒtzt ist auch das Radfahren in freier Natur, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer â der Verpflichtung des Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV entsprechend â mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen (BayVGH, Urteil vom 03.07-2015, Az. 11 B 14.2809, Rdnr. 30)
Diese Schilder habe rein gar nichts zu bedeuten und werden von mir immer ignoriert!!So uneingeschrÀnkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
So mĂŒssen Novemberbilder aussehen.....Dennoch gestern eine etwas Nasse Runde gemachtAnhang anzeigen 32621Anhang anzeigen 32622Anhang anzeigen 32623Anhang anzeigen 32624Anhang anzeigen 32625
Bedeutet, man kann nicht mehr auf den Thörl, Esterbergalm radeln? Was ginge noch so ab Garmisch?Ab ~ 1300 m![]()
Bei einem Sturz wegen nicht beherrschen des Fahrzeuges mit Verletzungsfolge und Polizeirapport gibt's immer eine Anzeige.@Bikehapser
Auch von gute Besserung drĂŒcke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wĂŒnscht.
P.S. Hab mir gerade ĂŒberlegt wenn das ein Motorrad gewesen wĂ€re, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hĂ€tten![]()