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Wir hatten auch schon Schneeregen auf 900m im Schwarzwald vor paar Tagen, aber zum Glück, zum Glück....Ab ~ 1300 m
Aber bei 6 Grad ist schon zapfig gewesen oder? Am Gipfelkreuz haben sich die Wanderer bestimmt leicht verwundert angeschaut.Ab ~ 1300 m
Äh was?Gibt eine Anzeige wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeuges….
Pustekuchen!ist wohl aber so wie in D. Forst und Flurstraßen sind keine öffentlichen Straßen, sondern für Forst und Landwirtschaft angelegt. Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen müssen die nicht von Verschmutzungen gereinigt werden.
Auch ohne eine entsprechende Beschilderung sei Fußgänger- und Radfahrerverkehr auf öffentlichen Feldwegen zulässig. Eine Pflicht zur Saubererhaltung des Weges für die Landwirte könne nicht abgestritten werden. Dies sei aber im Rahmen der Eigentumsverpflichtung und der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme zumutbar. Auch ein langsames Fahren auf dem asphaltierten Weg bringe nur einen hinnehmbaren Zeitverlust. Im Landkreis gebe es zahlreiche solche Feldwege mit dem Zeichen 240 und der Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr. Auch müssten Fußgänger und Radfahrer mit einem gewissen Maß an Verschmutzung leben und ihr Fahrverhalten auf diese Gegebenheiten einstellen. Andererseits bestehe natürlich grundsätzlich eine Verpflichtung des Veranlassers, von übermäßigen Fahrbahnverschmutzungen, diese wieder ordnungsgemäß zu beseitigen.
ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen. Wenn wir hier in D oder bei mir in Bayern die Eigentümer bei geänderten Wegverhältnissen, bei blockierten Wegen etc. in Haftung nehmen wollen werden wir nicht mehr ungehindert im Wald biken können. Beispiel: Österreich!
Habe entscheidende Passage eingefügt als Zitat.ich habe mir nicht alles durchgelesen, vielleicht ist mir etwas entgangen
So uneingeschränkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.Wir sollten uns das (bis jetzt uneingeschränkte) bayerische Betretungsrechts des Waldes nicht durch Haftungsforderungen nehmen lassen. Dann sind wir nämlich selber schuld.
Gruß
Kommt halt auf Bundesland an.So uneingeschränkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
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Oder
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Ich weiß, zumal wenn man es ganz genau nehmen würde, diese Tests dort und überall auf öffentlichen Grund garnicht so einfach durchgeführt werden dürften laut geltenden Gesetz.Solche kleinen (wahrscheinlich nicht rechtlichen abgesicherten Schilder) gibt es übrigens auch in dem Waldgebiet in dem "Schredderico" seine Tests durchführt
Grundrechte
Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung gewährleistet das Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur. Geschützt ist auch das Radfahren in freier Natur, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer – der Verpflichtung des Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV entsprechend – mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen (BayVGH, Urteil vom 03.07-2015, Az. 11 B 14.2809, Rdnr. 30)
Diese Schilder habe rein gar nichts zu bedeuten und werden von mir immer ignoriert!!So uneingeschränkt ist das nicht mehr. Auf uns rollt auch noch was zu. Die meisten sehen es nur noch nicht.
So müssen Novemberbilder aussehen.....Dennoch gestern eine etwas Nasse Runde gemachtAnhang anzeigen 32621Anhang anzeigen 32622Anhang anzeigen 32623Anhang anzeigen 32624Anhang anzeigen 32625
Bedeutet, man kann nicht mehr auf den Thörl, Esterbergalm radeln? Was ginge noch so ab Garmisch?Ab ~ 1300 m
Bei einem Sturz wegen nicht beherrschen des Fahrzeuges mit Verletzungsfolge und Polizeirapport gibt's immer eine Anzeige.@Bikehapser
Auch von gute Besserung drücke Dir alle Daumen das alles so ausgeht wie es Dir wünscht.
P.S. Hab mir gerade überlegt wenn das ein Motorrad gewesen wäre, ob die dann auch ne Anzeige wegen nicht beherrschen des Motorrades geschrieben hätten