Nein, das ist kein im Dunkeln stochern.
Nach meiner Auffassung schon, solange das entsprechende Verkehrsblatt nicht vorliegt und/oder die zuständige Verkehrsbehörde sich nicht geäußert hat.
Mit entsprechender beruflicher Erfahrung im Bereich Verwaltung und einem Studium, das zu einem Drittel aus dem Studium der Rechtswissenschaften besteht kann man solch ein Schreiben ganz klar lesen, verstehen und interpretieren. Besonders wenn das Verfassen solcher schreiben mal einige Jahre zum täglichen Brot gehörte.
Glückwunsch zu deiner beruflichen Erfahrung sowie zu deinem Studium.
Hier geht es allerdings nicht um das lesen, verstehen und interpretieren von einem Schreiben einer Behörde, Ministerium oder ähnliches. Das Grundthema ist immer noch ein Verkehrszeichen. Und fürs Aufstellen davon zählen keine Schreiben, sondern Recht und Gesetz.
Das Schild gibt es nicht in StVO und der Begriff "Fahrräder ohne Motor" erst recht nicht.
Da hast du recht. In der StVO gibt es dies nicht.
Wie jedoch das BMDV aus der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001
* In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1)" zitiert hat, sind auch Verkehrsschilder zulässig, die nicht in der StVO stehen.
Es ist jedoch immer noch die Verlautbarung vom Verkehrsblatt unbekannt. Zumindest mir - warum, hatte ich bereits geschrieben. Man muss nämlich für den Inhalt einer öffentlicher Verlautbarung bezahlen.
Damit ist die ganze Sache erledigt und gegenstandslos.
Für mich nicht, solange der Inhalt des Verkehrsblattes nicht bekannt ist. Um an den Inhalt ranzukommen, muss man aber bezahlen (wie schon mehrfach geschrieben) oder die zuständige örtliche Verkehrsbehörde muss sich äußern. Und diese müsste uns dann
100% sagen können, was im Verkehrsblatt drin steht.
Nachlesen kannst du das alles selbst
Kann bzw. werde ich nicht. Gründe siehe oben.
und juristisches Verständnis vorausgesetzt sogar verstehen.
Juristisches Grundverständnis ist vorhanden. Mit diesem ist es möglich Gesetze, Verordnungen, etc. zu verstehen.
Wird Zeit dass man diese blödsinnige Diskussion endlich mal beendet.
Es geht hier um das Aufstellen eines Verkehrsschildes im öffentlichen Verkehrsraum. Damit wird der Bürger u.U. in seinem Handeln und seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Daher sollte es völlig legitim sein, dieses Aufstellen und vor allem die Gesetzmäßigkeit dieses Aufstellens zu hinterfragen.
Blödsinnig wird die Diskussion erst, wenn man andere hier beleidigt (siehe dein letzter Satz), emotional wird und sich aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und der akademischen Bildung versucht über andere zu stellen.
Aufgrund der Beleidigung wird der letzte Satz nicht weiter kommentiert.
@Ghost Asx
Ich würde mich freuen, wenn du dich hier für dein im letzten Satz geschriebenes entschuldigst und zukünftig versuchst an einer sachlichen Diskussion teilzunehmen.
Oder andernfalls dieser Diskussion fernbleibst.